Schaden am Duschbecken durch Mieter verursacht. Was muß deren Haftpflicht zahlen?
Ein Mieter bei mir im Haus hat es fertig gebracht ,einen ca.20cm Riss ins Duschbecken zu fabrizieren.Nun läuft es aus und kann z.Z. natürlich nicht genutzt werden.
Der Mieter sicherte mir zu ,den Schaden bei seiner Versicherung als Haftpflichschaden zu melden was auch passierte. Ein Handwerker wurde hinzugezogen, der einen Kostenvoranschlag erstellte über ca. 850 Euro. Darin war beinhaltet der Materialpreis für die neue Duschtasse + die Handwerkerleistung für den Austausch.
Ein Gutachter wurde von Seiten der versicherung ( Allianz) eingeschaltet ,der den Schaden auch noch begutachtete.
Heute kam nun die Nachricht, daß mir 400 Euro erstattet werden,es würde nur der Zeitwert bezahlt.
Bei der Neubeschaffung des Duschbeckens sehe ich das ja noch ein ,weil die Dusche ca. 9 jahre alt ist, aber für Handwerkerleistungen den Zeitwert??
Ich bin jetzt ein wenig ratlos und auch wütent, ich sehe nicht ein daß ich auf 450 euro sitzenbleiben soll.
Jetzt sind die Versicherungsexperten unter euch gefragt.
Bin für jeden Rat in der Sache dankbar.
Gruß cat