verstorbener ausländischer Vater - Halbwaisenrente?

Hallo , ich habe ein relativ komplexes Probelm.

Und zwar , ist mein Vater welcher in Frankreich gelebt hatte vor ca. 10 Jahren verstorben. Dieser war zu ca. 80% behindert (Epilepsie oder etwas ähnliches - oder irgendeine Einschränkung).

Da mein Vater und meine Mutter niemals verheiratet waren , und auch keinen Kontakt mehr über Jahre hatten , haben mein Bruder und ich Niemals etwas vom Erbe erhalten (nicht einmal einen Pflichtteil etc.) was jedoch auch egal ist. Das eigentliche Problem ist , dass wir (mein Bruder und Ich) seit über 10 Jahren keine Halbwaisenrente erhalten , wir sind jedoch beide erwachsen und schon mit 3 und 5 Jahren aus Frankreich nach Deutschland gezogen.

Heute habe ich bei der deutschen Rentenversicherung angerufen und nachgefragt ob man noch eine Halbwaisenrente beantragen könne.

Die Antwort darauf war , dass keine Halbwaisen rente gezahlt werde , da der Vater nicht in die Deutschen Rentenversicherung eingezahlt habe.

Meine Mutter sagte mir jedoch dass sie damals , als er verstorben war , ein Dokument beantragt hatte , welches für einen Ausländischen Verstorbenen Elternteil war , welche besagte , dass man trotzdem ein Recht von 50€ (damaliger Stand) auf halbwaisenrente habe.

Ich habe um ehrlich zu sein keine Ahnung wo ich mich melden kann bzw sollte , und ob es überhaupt eine Möglichkeit gibt hier eine Halbwaisenrente zu erhalten.

LG rhazox

Familie, Geld, Rente, Versicherung, Recht, Vater, Eltern, Halbwaisenrente, Waise, verstorben
Ist eine verwitwete Mutter berechtigt, vom Konto ihres volljährigen Kindes ohne Rücksprache einen beliebigen Betrag als Kost- und Wohngeld abzuheben?

Folgender Fall:

Ehepaar mit 2 Kindern, 16 und 18, beide noch in der Schule.

Ehemann/Vater stirbt vor dem 50. Lebensjahr, Witwe war seit der Geburt der Kinder nicht erwerbstätig.

Witwe und beide Töchter wohnen in der selben Wohnung, Witwe erhält Witwenrente, Betriebsrente, 2x Kindergeld.

Töchter erhalten beide Halbwaisenrente und bringen diese komplett in die Lebenshaltungskosten ein.

6 Monate später beginnen beide Töchter eine Ausbildung, eröffnen jede ein Girokonto und geben der Mutter Vollmacht über das Konto.

Die Mutter hebt jeden Monat am Schalter die Hälfte der Ausbildungsvergütung ihrer Töchter ab, ohne diese darüber zu informieren oder Rücksprache zu halten.

Damals gab es noch kein Onlinebanking, sondern Kontoauszüge am Automaten. Erst nach mehreren Monaten fällt den Töchtern auf, dass Geld fehlt und sie stellen die Mutter zur Rede.

Diese reagiert ungehalten, schließlich müsse sie Miete, Strom, Gas, Wasser und Nebenkosten bezahlen.

Die Töchter essen überwiegend in den Kantinen der Ausbildungsbetriebe und bezahlen Frühstück, Mittagessen, Getränke, Kleidung, Hygieneartikel, Kosten für Auto und Fahrkarten von der Ausbildungsvergütung.

Durch die Abbuchung der Hälfte der Ausbildungsvergütung durch die Mutter bleibt ihnen am Ende des Monats kein Geld für Freizeit über.

Die Töchter sind der Ansicht, dass es in Ordnung ist, sich an den Wohnkosten zu beteiligen, sind aber der Auffassung, die Mutter hätte vor der heimlichen Abbuchung mit ihnen sprechen und die Kosten darlegen müssen, um gemeinsam zu berechnen, wieviel die Töchter zum Lebensunterhalt beitragen sollten.

Letzlich endete es so, dass die Töchter ihr die Kontovollmacht entzogen (die Jüngere mit 18).

Eure Meinung?

Die Mutter hatte nicht das Recht,ohne Absprache einfach abzuheben 89%
Die Mutter hat Recht, wenn sie pauschal Geld vom Konto abbucht 11%
Finanzen, Geld verdienen, Mutter, Familie, Verhalten, wohnen, Geld, Ausbildung, Eltern, Ausbildungsvergütung, Halbwaisenrente, Konto, kostgeld, Lebenshaltungskosten, Verdienst, Witwenrente, Wohngeld, Abbuchung, Vollmacht, Halbwaise, Kontovollmacht, Witwe, Ausbildung und Studium