Hallo,
ich möchte als Fahrkartenprüfer arbeiten und würd gerne wissen, ob ich vorher den §34a erwerben muss?
Habe eine Stellungsausschreibung einer Sicherheitsfirma gesehen (Fahrkartenprüfer), die das anbieten und ausbilden (§34a).
Wie kann ich mir das vorstellen? Erwerbe ich den §34a während ich als Kontrolleur arbeite, oder arbeite ich erst nach erwerb des §34a?
Hier ein Ausschnitt:
Voraussetzung :
► min. 18 Jahre alt
► Deutsch in Wort und Schrift (min. B2)
► IHK Sachkundeprüfung §34a (Wir bilden Sie weiter !!!)
► Keine relevanten Einträge im Führungszeugnis