Zweites Masterstudium von der Steuer absetzen?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Stimmt es, dass man ein zweites Masterstudium in voller Höhe von der Steuer absetzen kann. D.h. nicht nur die Semesterbeiträge, sondern auch Fahrtkosten, Bücher, Arbeitsmittel, etc.?

Das ging auch schon mit dem ersten Masterstudium

Aber ja, sämtliche mit dem Studium im Zusammenhang stehenden Aufwendungen stellen Werbungskosten dar.

Wenn ja, wie setze ich das genau ab?
Setze ich es dann lieber als Betriebsausgaben in der EÜR ab oder als Werbekosten in der Einkommenssteuererklärung?

Als Werbungskosten

Ich bin neben meiner Arbeit auch noch Selbstständig als freiberuflicher Unternehmensberater. (Kleinunternehmer).

Dies wäre eine andere Einkunftsart.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

froschers 
Beitragsersteller
 23.09.2024, 19:32

Danke für deine Antwort. Du bist echt ein Heiliger dafür, dass du hier immer so bereitwillig dein Fachwissen teilst! <3

Ja, ich dachte, dass es beim 1. Masterstudium irgendwie logischer ist als bei einem 2. So nach dem Motto "Irgendwann ist auch mal gut"

Ok, aber im Prinzip heißt das ja, dass ich durch das Studium mein zu versteuerndes Einkommen senken kann.

Kannst du mir vielleicht noch erklären, wieso ich es nicht als Betriebsausgabe absetzen kann, wenn es als Weiterbildung einen direkten Bezug zu meiner Selbstständigkeit hätte? Oder macht das am Ende eh keinen Unterschied?

anTTraXX  23.09.2024, 21:38
@froschers

Du kannst diese natürlich auch da ansetzen, sofern sie einen Zusammenhang haben.

Einen Unterschied macht es als Einzelunternehmer nur bedingt.