Zweites Haus verkaufen - steuerfrei?

1 Antwort

Von Experte Mungukun bestätigt

Nein, es gibt keine besonderen Regeln. § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG besagt: Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden;

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist der Verkauf nicht steuerpflichtig.

Wenn Du so etwas aber öfter machst, kann es sein, dass ein gewerblicher Grundstückshandel angenommen wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Diplom-Finanzwirt, Betriebsprüfer seit >20J.

SIM1902 
Beitragsersteller
 11.09.2024, 19:08

Alles klar, besten Dank. Hatte nur überlegt ob dass zweite mal schon als „öfter“ gelten kann. Sehr hilfreich. Danke

kegus  11.09.2024, 19:09
@SIM1902

ab 3 Objekten wird es brenzlig im Sinne Gewerblichkeit, aber auch das ist immer eine Einzelfallbetrachtung