Zuverdienst Babysitting?

2 Antworten

Du gibst deine Einkünfte aus selbständiger Arbeit (gem. Rechtsprechung ist kein Gewerbe erforderlich) die du per Einnahmenüberschusserechnung (EÜR) ermittelt hast in der Anlage S der Steuererklärung an.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"
Zusätzlich habe ich vor 2 Monaten bei einer Familie mit Babysitten begonnen.

Das hättest du innerhalb eines Monats ab dem ersten Tätigwerden beim Finanzamt anmelden müssen, indem du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermittelst, § 138 AO.

Das solltest du also umgehend nachholen!

Nun ist meine Frage, wie ich das dann bei der jährlichen Steuererklärung handhaben soll. Ich möchte keine Fristen versäumen und auch keine unnötigen Fehler machen, um eventuell höhere Nachzahlungen machen zu müssen.

Nach Ablauf des Jahres musst du die Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und Gewinnermittlung elektronisch an das Finanzamt übermitteln (Abgabepflicht). Das alles von dir aus ohne Aufforderung durch das Finanzamt.

Einkommensteuer: Hier wird der Gewinn (Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben) versteuert. Gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte haben keinen eigenen Freibetrag. Es gibt den Grundfreibetrag und darin fließen alle deine Einkünfte mit ein. Auch dein zweites Gewerbe oder dein vorhandener Bruttoarbeitslohn oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder eine Rente zählt dort mit rein.

Umsatzsteuer: So lange der Umsatz unter 22.000 € liegt, bist du Kleinunternehmer. Dann musst du keine Umsatzsteuer abführen, darfst aber auch keine Umsatzsteuer ausweisen und auch nicht die Vorsteuer ziehen.

Wenn du auf die Kleinunternehmerschaft verzichtest (daran wärst du 5 Jahre gebunden) oder dein Umsatz höher liegt, musst du auf die Verkäufe Umsatzsteuer abführen. Im Gegenzug kannst du für deine Einkäufe die Vorsteuer geltend machen.

Kann ich es wie gehabt weitermachen und die Rechnungen als Zuverdienst bei der Steuererklärung einreichen?

Einfach Rechnungen einreichen reicht nicht. Du musst ordnungsgemäße Erklärungen und eine korrekte Gewinnermittlung elektronisch an das Finanzamt übermitteln.

Oder muss ich es schon im Vorhinein anmelden?

Du hättest es schon angemeldet haben müssen (da wird es aber noch nicht versteuert, sondern erst mit dem Steuerbescheid nach der Steuererklärung).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung