Zu hohe Forderung nach Parken auf Privatparkplatz?

1 Antwort

25,00 € Vertragsstrafe „Keine Zahlung nach 48 Stunden“

Das kann man meiner Meinung nach definitiv nicht durchsetzen. Deine Windschutzscheibe gilt nicht als Briefkasten, sodass der Strafzettel an Scheibenwischer nicht als "zugestellt" zu werten ist, zudem er durch Wetter und Witterung auch evtl. gar nicht mehr vorhanden gewesen sein kann und man dadurch gar nicht vom Strafzettel gewusst haben kann. Bei "regulären" Stafzetteln hat man auch eine Woche Zeit, diese zu zahlen.

4,50 € Kraftfahrtbundesamt Auslagen/Versand

Als Auslagen dürfen nur die tatsächlich eingetretenen Kosten in Rechnung gestellt werden. Das wäre zum Beispiel das Porto des Briefes.

Grundsätzlich dürfen die Strafen auch nicht unverhältnismäßig hoch sein.
Für einfache Parkverstöße fallen hier Bußgelder von 25 Euro an. Auf privaten Parkplätzen kann teilweise auch eine höhere Strafe als angemessen zählen. Ein erhöhtes Entgelt von 30 Euro als Untergrenze wird vom BGH ( BGH, Urteil vom 18. Dezember 2019 – XII ZR 13/19, Rn. 24) als zulässig angesehen. 

Laut meinem Wissen kannst Du einfach sagen, dass du nicht gefahren bist und dir nicht bekannt ist, wer dein Auto zu dem Zeitpunkt gefahren hat. Es gibt keine Halterhaftung in DE und der Vertrag zwischen Parkplatzbetreiber wird mit dem Fahrer und nicht Halter geschlossen. Die Angst vor einem "Fahrtenbuch" wäre bei so einem Vergehen auch unbegründet, das kann dir keine Privatperson anordnen.

Vielleicht hilft dir folgendes Video und folgende Seite:

https://youtu.be/8mNrMN6ZAjA

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/abzocke/knoellchen-auf-dem-supermarktparkplatz-regeln-fuer-private-strafzettel-28016#:~:text=private%20Parkraumbewirtschafter%20ausgestellt.-,1.,Vorgaben%20kostenpflichtig%20oder%20kostenfrei%20anbieten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – besitzt Menschenverstand und die Fähigkeit Gesetze zu lesen

KevinHa 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 13:28

Vielen Dank erstmal für die ausführliche Antwort. Bei mir ist leider das Problem, dass es sich hierbei um ein Arbeitsauto handelt (Auslieferung von Lebensmitteln) und der Arbeitgeber mich natürlich als Fahrer angegeben hat. Ich bin auch verpflichtet ein Fahrtenbuch zu führen.

Der Parkplatz gehört sogar zum Gebäude, in dem ich ausliefern musste also halte ich das generell für eine absolute Frechheit.

Eine Abmahnung/Unterlassungsaufforderung wurde im Schreiben auch angefügt.. Manche menschen sind echt unterste Schublade.

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tinalisatina  25.08.2024, 08:39
 Es gibt keine Halterhaftung in DE ...

Die Rechtmäßigkeit dieser "Rechnungen" wurde vom BGH allerdings bestätigt. Es gibt zwar ein ziemlich aktuelles Urteil, das dieser Auffassung widerspricht. Aber ob man sich darauf einlassen will, einen Prozess zu führen mit ungewissem Ausgang ....

Ansonsten bin ich mit den 25 Euro bei Dir.

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