Zu hohe Forderung nach Parken auf Privatparkplatz?
Hallo, wie die Überschrift schon sagt habe ich eine ziemlich hohe Forderung von etwa 66€ von einem Unternehmen bekommen, das bei Parkverstößen auf Privatgrundstücken Geld eintreibt.
ich bin klar der Meinung, dass so ein hoher Betrag, bei einer Parkdauer von nachweislich 5 Minuten, stark überzogen und somit auch nicht Verhältnismäßig sein kann.
Allerdings scheinen die es auf eine schlaue Art zu versuchen und stellen eine Forderung mit den folgenden Punkten auf um mehrere verschiedene Verstöße aufzulisten:
1,08 € Parkgebühren
25,00 € Vertragsstrafe „Keine Zahlung nach 48 Stunden“
30,00 € Vertragsstrafe „Parkzeitüberschreitung von bis zu 30 Minuten“
4,50 € Kraftfahrtbundesamt Auslagen/Versand
5,10 € Halterermittlung
Und noch 2 weitere Sachen, die aber zusammen nur 10 Cent ergeben
Ist das nun zulässig oder kann man dagegen vorgehen ? Und wenn jemand jetzt sagt: „einfach nicht zahlen“, dann bitte mit Begründung
1 Antwort
25,00 € Vertragsstrafe „Keine Zahlung nach 48 Stunden“
Das kann man meiner Meinung nach definitiv nicht durchsetzen. Deine Windschutzscheibe gilt nicht als Briefkasten, sodass der Strafzettel an Scheibenwischer nicht als "zugestellt" zu werten ist, zudem er durch Wetter und Witterung auch evtl. gar nicht mehr vorhanden gewesen sein kann und man dadurch gar nicht vom Strafzettel gewusst haben kann. Bei "regulären" Stafzetteln hat man auch eine Woche Zeit, diese zu zahlen.
4,50 € Kraftfahrtbundesamt Auslagen/Versand
Als Auslagen dürfen nur die tatsächlich eingetretenen Kosten in Rechnung gestellt werden. Das wäre zum Beispiel das Porto des Briefes.
Grundsätzlich dürfen die Strafen auch nicht unverhältnismäßig hoch sein.
Für einfache Parkverstöße fallen hier Bußgelder von 25 Euro an. Auf privaten Parkplätzen kann teilweise auch eine höhere Strafe als angemessen zählen. Ein erhöhtes Entgelt von 30 Euro als Untergrenze wird vom BGH ( BGH, Urteil vom 18. Dezember 2019 – XII ZR 13/19, Rn. 24) als zulässig angesehen.
Laut meinem Wissen kannst Du einfach sagen, dass du nicht gefahren bist und dir nicht bekannt ist, wer dein Auto zu dem Zeitpunkt gefahren hat. Es gibt keine Halterhaftung in DE und der Vertrag zwischen Parkplatzbetreiber wird mit dem Fahrer und nicht Halter geschlossen. Die Angst vor einem "Fahrtenbuch" wäre bei so einem Vergehen auch unbegründet, das kann dir keine Privatperson anordnen.
Vielleicht hilft dir folgendes Video und folgende Seite:
Vielen Dank erstmal für die ausführliche Antwort. Bei mir ist leider das Problem, dass es sich hierbei um ein Arbeitsauto handelt (Auslieferung von Lebensmitteln) und der Arbeitgeber mich natürlich als Fahrer angegeben hat. Ich bin auch verpflichtet ein Fahrtenbuch zu führen.
Der Parkplatz gehört sogar zum Gebäude, in dem ich ausliefern musste also halte ich das generell für eine absolute Frechheit.
Eine Abmahnung/Unterlassungsaufforderung wurde im Schreiben auch angefügt.. Manche menschen sind echt unterste Schublade.
Es gibt keine Halterhaftung in DE ...
Die Rechtmäßigkeit dieser "Rechnungen" wurde vom BGH allerdings bestätigt. Es gibt zwar ein ziemlich aktuelles Urteil, das dieser Auffassung widerspricht. Aber ob man sich darauf einlassen will, einen Prozess zu führen mit ungewissem Ausgang ....
Ansonsten bin ich mit den 25 Euro bei Dir.