Zählt Probezeit als Befristung?
Ich glaube, man kann insgesamt nur bis zu 2 Jahre lang befristet angestellt sein. Zählen da die 6 Monate Probezeit mit rein oder kommen die noch oben drauf? Also 6 Monate befristete Probezeit + 1,5 Jahre befristete Verträge oder 6 Monate Probezeit + dann 2 Jahre befristete Verträge?
4 Antworten
Eine Befristung hat zur Folge, dass ein Vertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt endet, ohne dass eine Seite kündigt oder sich beide Seiten dann erst noch darauf einigen müssen, dass das Arbeitsverhältnis endet. Entweder zu einem bestimmten Datum (= sachgrundlose Befristung, maximal für 2 Jahre und mit maximal 3 Verlängerungen in diesen zwei Jahren) oder mit dem Wegfall des Grundes, aus dem befristet wurde (= Befristung mit Sachgrund, immer möglich, ohne zeitliche Höchstgrenzen oder so).
Die Probezeit wiederum beschreibt die Zeit, in der mit einer verkürzten Kündigungsfrist beide Seiten ohne Angabe von Gründen das Arbeitsverhältnis kündigen dürfen. Hier entscheidet dann nur die eine Seite, dass es enden soll.
Übrigens: eigentlich sind Probezeiten ein bisschen überflüssig! In den ersten sechs Monaten JEDES Arbeitsverhältnisses greift das Kündigungsschutzgesetz noch nicht. Das bedeutet, dass auch ohne vereinbarte Probezeit in diesen sechs Monaten der Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen kündigen kann (der Arbeitnehmer sowieso immer, auch darüber hinaus). Einzig die verkürzte Kündigungsfrist kommt erst durch die Vereinbarung einer Probezeit ins Spiel.
Nein, das hat nichts mit einer Befristung zu tun.
Es geht um die Vertragsbefristung z.B. Befristung auf ein Jahr - egal wie lange die Probezeit da drinnen ist.
Letztlich ja. Die Probezeit ist ja kein eigener Arbeitsvertrag, sondern die Zeit innerhalb eines Arbeitsvertrages in der einfacher gekündigt werden kann.
Die Befristung steht von vornherein im Arbeitsvertrag. Also etwa 2 Jahre mit 6 Monaten Probezeit.
Nein.
Ah okay. Und wenn der erste Vertrag 6 Monate ging und die Probezeit ebenfalls, gilt das bereits als befristete Arbeitszeit?