Zählt das nicht schon als Kündigungsbestätigung?

7 Antworten

Grundsätzlich gibt es keine Pflicht zur Ausstellung einer Kündigungsbestätigung, denn die Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Das heißt, derjenige, der kündigt, muss Sorge dafür tragen, dass die Kündigung zugeht (daher empfangsbedürftig). Die andere Vertragspartei muss dies nicht bestätigen. Eventuelle Nachweise des Zugangs muss der Kündigende vorlegen.

Die Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft.

Diese kann man nicht ablehnen oder bestätigen.

Aber den Erhalt der Kündigung kannst du bestätigen, ja.

Er braucht ne Bestätigung, dass das Ding eingegangen ist.

Bzw wann.

Das würde mir postzustellungsurkunde gehen oder halt mit nem schreiben von dir

" Sehr geehrter Herr Taugenichts.

Mit großem bedauern nehmen wir ihre Kündigung zur Kenntnis und wünschen ihnen für ihren weiteren Lebensweg alles gute.

Mit freundlichen Grüßen

Der Boss"


anitari  07.09.2024, 09:26
Er braucht ne Bestätigung, dass das Ding eingegangen ist.

Darauf hat er aber keinen Anspruch.

Die Unterschrift + Stempel auf der Kopie reichen aber völlig aus.

Der will eine richtige Bestätigung haben...

Oh Gott oh Gott ... dann gebe ihm halt eine.

Z.B. eine Fotokopie der Kündigung mit Eingangsstempel und Unterschrift aushändigen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Er hat aber keinen Anspruch auf eine Bestätigung.

Allerdings reicht der Stempel + Unterschrift auf der Kopie völlig aus.