Zählt das nicht schon als Kündigungsbestätigung?
Wenn ich die Kündigung vom Mitarbeiter unterzeichne und den Firmenstempel drauf mache + Kopie für die Akten.
Der will eine richtige Bestätigung haben...
7 Antworten
Grundsätzlich gibt es keine Pflicht zur Ausstellung einer Kündigungsbestätigung, denn die Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Das heißt, derjenige, der kündigt, muss Sorge dafür tragen, dass die Kündigung zugeht (daher empfangsbedürftig). Die andere Vertragspartei muss dies nicht bestätigen. Eventuelle Nachweise des Zugangs muss der Kündigende vorlegen.
Die Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft.
Diese kann man nicht ablehnen oder bestätigen.
Aber den Erhalt der Kündigung kannst du bestätigen, ja.
Er braucht ne Bestätigung, dass das Ding eingegangen ist.
Bzw wann.
Das würde mir postzustellungsurkunde gehen oder halt mit nem schreiben von dir
" Sehr geehrter Herr Taugenichts.
Mit großem bedauern nehmen wir ihre Kündigung zur Kenntnis und wünschen ihnen für ihren weiteren Lebensweg alles gute.
Mit freundlichen Grüßen
Der Boss"
Der will eine richtige Bestätigung haben...
Oh Gott oh Gott ... dann gebe ihm halt eine.
Z.B. eine Fotokopie der Kündigung mit Eingangsstempel und Unterschrift aushändigen.
Er hat aber keinen Anspruch auf eine Bestätigung.
Allerdings reicht der Stempel + Unterschrift auf der Kopie völlig aus.
Darauf hat er aber keinen Anspruch.
Die Unterschrift + Stempel auf der Kopie reichen aber völlig aus.