Zählt das als A Verstoß?

1 Antwort

Von Experte Crack bestätigt
ChatGPT sagt ja

ChatGPT ist auch ungefähr so intelligent wie ein niedrig eingestellter Kühlschrank...

Für die Probezeit wird nur der erste Verstoß gewertet. Verstöße in der Zeit zwischen dem ersten A-Verstoß und der Absolvierung des Aufbauseminars sind nicht probezeitrelevant. Stufe 2 der Probezeitmaßnahmen wird erst aktiviert, wenn du einen A-Verstoß nach der Teilnahme am Aufbauseminar begangen hast (§ 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StVG).

Der Ablauf bei Probezeitverstößen nochmal im Detail:

  • Erster A-Verstoß: ⇒ Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre (§ 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2a StVG)
  • Zweiter A-Verstoß nach Absolvierung des Aufbauseminars: ⇒ Verwarnung und Empfehlung, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen (§ 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StVG)
  • Dritter A-Verstoß nach Ablauf der zwei Monatsfrist: Entzug der Fahrerlaubnis (§ 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StVG)

Hinweis: Ich bin kein Anwalt, das ist keine Rechtsberatung. Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus, keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder. Angaben und Einschätzungen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.


DenizVibes 
Beitragsersteller
 21.09.2024, 23:02

Du bist heftig ehrlich, was für eine Antwort Respekt. Vielen Dank für deine Zeot