Zählt das als A Verstoß?
Habe 1. A Verstoß begangen und sollte eine ASF Kurs machen (Aufbauseminar). Und bevor ich den gemacht habe habe ich mich leider blitzen lassen über 20km/h aber ich war noch nicht im Aufbauseminar also das war nicht am laufen. Wird das 2. Vergehen trotzdem als A Verstoß gewertet? Ich habe mein Fahrlehrer gefragt der den Kurs geleitet hat er meinte nein ich hätte Glück gehabt ChatGPT sagt ja und auf die Antwort vom Anwalt warte ich. Vielleicht gibt es hier jemand der gut im Verkehrsrecht ist und sich auskennt. Wäre cool wenn ihr mir die Quellen nennt. Vielen Lieben danke für eure Unterstützung:)
1 Antwort
ChatGPT sagt ja
ChatGPT ist auch ungefähr so intelligent wie ein niedrig eingestellter Kühlschrank...
Für die Probezeit wird nur der erste Verstoß gewertet. Verstöße in der Zeit zwischen dem ersten A-Verstoß und der Absolvierung des Aufbauseminars sind nicht probezeitrelevant. Stufe 2 der Probezeitmaßnahmen wird erst aktiviert, wenn du einen A-Verstoß nach der Teilnahme am Aufbauseminar begangen hast (§ 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StVG).
Der Ablauf bei Probezeitverstößen nochmal im Detail:
- Erster A-Verstoß: ⇒ Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre (§ 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2a StVG)
- Zweiter A-Verstoß nach Absolvierung des Aufbauseminars: ⇒ Verwarnung und Empfehlung, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen (§ 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StVG)
- Dritter A-Verstoß nach Ablauf der zwei Monatsfrist: Entzug der Fahrerlaubnis (§ 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StVG)
Hinweis: Ich bin kein Anwalt, das ist keine Rechtsberatung. Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus, keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder. Angaben und Einschätzungen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.
Du bist heftig ehrlich, was für eine Antwort Respekt. Vielen Dank für deine Zeot