Würde ich mich strafbar machen, wenn ich raus gehe und mich mit einem Mann prügle?

3 Antworten

Heyho,

Jain. Ein Angriff auf die körperliche Unversehrtheit wäre rechtswiedrig. Findet der Kampf (unter 2 Personen) in einem Einverständnis statt, dann ist dieser nicht rechtswiedrig. Sollte der Kampf in der öffentlichkeit ausgetragen werden, so kann und wird höchstwahrscheinlich ein Verstoß gegen Paragraph 118 OWiG der Fall sein.

Körperverletzung, so wie andere Beiträge es hier schreiben, ist dabei erstmal nicht der Fall. Ein Kampf setzt keine Verletzungen voraus. Allerdings wäre hier eine Fahrlässigkeit gegeben, die daraus einen klaren Vorsatz macht.

Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Trainer: Seminare in Straf- & Zivilrecht, Notfallmedizin

Fällt dann wahrscheinlich unter Körperverletzung.


PumPum2004  14.09.2024, 13:20

Nein ... Ein Kampf setzt keine Körperverletzung voraus: Auch ist nicht ersichtlich, ob der Kampf mit einem Einverständnis einhergeht oder nicht.