Wollten die Rechten das so haben?

XiJingPingPong  07.09.2024, 07:42
Viel besser wäre es doch, sie erst ins Gefängnis zu stecken und dann direkt danach abzuschieben oder was denkt ihr?

Waren die das nicht schon?

xubjan 
Beitragsersteller
 07.09.2024, 08:17

Ehrlich gesagt: Keine Ahnung. Ich ging bisher davon aus, dass die ihre Strafe noch nicht voll verbüßt hatten.

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Vielleicht noch etwas genauer wer hier abgeschoben wurde (wobei der Journalist mit dem Begriff "schwere Straftäter" grammatikalisch etwas sehr frei umgeht):

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/fuenf-schwere-straftaeter-werden-nach-afghanistan-abgeschoben

Unter den abgeschobenen Personen befindet sich ein verurteilter Straftäter, der im Raum Ulm gemeinsam mit drei weiteren Tätern eine damals 14-Jährige über mehrere Stunden vergewaltigt hatte. Die Geschädigte war zuvor unter Alkohol- und Drogeneinfluss gesetzt worden. Die Tat hatte tiefe Bestürzung in der Bevölkerung hervorgerufen.
Bei den weiteren abgeschobenen Personen handelt es sich um schwere Gewalttäter, die wegen versuchter Tötungsdelikte zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden waren, sowie einen verurteilten Mehrfach- und Intensivtäter, der über 160 Mal strafrechtlich in Erscheinung getreten war.

Bestimmt freuen sich die Opfer wenn sie jetzt wissen dass die armen Menschen wieder frei sind.

Insgesamt ist das nicht das was ich mir unter Rechtsstaat vorstelle. Ich meinte vorher gelesen zu haben das alle mindestens 2/3 der Strafe verbüßt haben mußten, konnte dafür aber keinen Beleg finden.


xubjan 
Beitragsersteller
 07.09.2024, 08:16

Ich wüsste auch nicht, wo das steht. Ggf. mal ein Grundsatzurteil des BVerfG/BGH o.ä.?

Abschiebungen sind richtig und wichtig!

Du sprichst möglicherweise ein Problem an, denn natürlich haben diese Verbrecher erst ihre Gefängnisstrafe abzusitzen, wenn nicht garantiert werden kann, dass sie in ihrer schönen Heimat dies tun.

Für Straftäter mit geringeren Vergehen kann meinetwegen auf Gefängnis verzichtet werden, hier reicht eine sofortige .Abschiebung. Diebstahl, Körperverletzung wird hierzulande ja ohnehin nicht sofort mit Haft bestraft. Und wenn Straftäter schon mit dem ersten Vergehen abgeschoben werden, haben wir hier ein wirklich abschreckendes System und es würden schwerere Straftaten effektiv verhüten. Denn allzuoft haben die zugewanderten Verbrecher ja eine dicke Polizeiakte angesammelt. Hier muss hart durchgegriffen werden - null Toleranz. Kein "Geflüchteter" braucht hier klauen oder Menschen bedrohen.

Denn die Übeltäter wissen ganz genau, dass sie sich hier sehr viel zu Schulden kommen lassen können.

Abschiebung mit dem ersten Vergehen.

Ansonsten: erst Haft, dann Abflug mit Strafandrohung bei Wiedereinreise.

Desweiteren sollten Eltern für ihre Kinder haften, schließlich wäre es nicht angemessen Kinder ohne elterliche Begleitung abzuschieben. Hier spreche ich aber eher von solchen Früchtchen, welche bereits als Kind mehrfach polizeilich auffällig werden. Ein Ladendiebstahl allein wäre bei Kindern überzogen.

Nein dan wären die noch in Deutschland ob frei oder nicht sind jetzt weit weg das würde mich als Opfer mehr beruhigen ein kleiner Schritt das Deutschland sicherer wird.


xubjan 
Beitragsersteller
 14.09.2024, 10:00

Wenn die im Knast sind und danach abgeschoben werden, wäre es sogar sicherer, denn wenn sie zurück kommen wollten, dann geht das ja erst mal nicht.

Wieso sollten die auch da ins Gefängnis kommen und Kosten verursachen , für Taten die sie hier begangen haben ? 🤔


xubjan 
Beitragsersteller
 07.09.2024, 16:36

Warum sollten sie hier nicht ins Gefängnis gehen für Taten, die sie hier begangen haben?

alaskamusher  07.09.2024, 16:43
@xubjan

haben sie ja den größten Teil ! War Bedingung vor der Abschiebung!

Aus juristischer Sicht ist das höchst bedenklich. Beim Tiergartenmörder war es ja ähnlich. Der Staat verzichtet auf Strafverfolgung und nimmt billigend in Kauf, dass die Täter straffrei ausgehen. Eigentlich ist das mit einem Rechtsstaat nicht vereinbar.


xubjan 
Beitragsersteller
 07.09.2024, 07:28

Danke für die eindeutige Antwort. Ja. Im Grunde ist das nicht mit dem Rechtsstaat vereinbar, denn der sieht eine Bestrafung so oder so vor und die Abschiebung sollte die Strafe nicht wegwischen.