Wohnungsübergabe Mängel?

1 Antwort

Die Herausgabe des Mietobjektes an den Vermieter nach Mietende ist Sache des Mieters. Er lässt sich die ordnungsgemäße Übernahme durch den Vermieter quittieren. Das kann durch ein Übergabeprotokoll geschehen, in dem alle Mängel und Schäden gelistet werden. Diese Mängel fallen dem Mieter zur Last, wenn er nicht beweisen kann, dass diese schon vor Mietbeginn bestanden haben.

Der Vermieter kann daher Nachbesserung verlangen, leistet der Mieter nicht, darf der Vermieter die Kaution in Anspruch nehmen.

In deinem Fall ist die Hausverwaltung im Recht unbeschadet der Versäumnisse in der Vergagenheit.