Wohnsitz Ausland Österreich?

1 Antwort

Lieber Dodo1122,

Nein, die Mutter darf ohne die Zustimmung des anderen Elternteils das Kind nicht einfach im Ausland (in diesem Fall in Österreich) als Nebenwohnsitz anmelden, wenn beide das Sorgerecht haben. Entscheidungen, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht des Kindes betreffen, müssen gemeinsam getroffen werden. Wenn keine Einigung erzielt wird, könnte dies zu rechtlichen Konsequenzen führen, und der Fall müsste eventuell vor Gericht geklärt werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium als Anwalt und Interesse

Dodo1122 
Beitragsersteller
 27.08.2024, 23:05

Danke für die schnelle Antwort ☺️ Mein Kind lebt in Deutschland bei mir und ihr Hauptwohnsitz.

Die Freundin lebt jetzt in Österreich und ich weis nicht ob sie die kleine angemeldet hat als 2 Nebenwohnsitz ohne mich zu fragen.

Ich versuch es irgendwie mit den Anwalt herauszubekommen ob sie dort angemeldet ist wenn ja ich weis von gar nix.

Also ohne meine Bescheid dürfte sie die kleine nicht anmelden auch nicht 2 Nebenwohnsitz ?

Sie würde sich ja strafbar machen sobald das herauskommt.

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Deine8auswahl  27.08.2024, 23:07
@Dodo1122

Richtig, wenn ihr beide das Sorgerecht habt, darf die Mutter das Kind nicht ohne deine Zustimmung an einem anderen Ort, wie in Österreich, als Nebenwohnsitz anmelden. Solche Entscheidungen, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht betreffen, müssen gemeinsam getroffen werden.

Wenn sie das Kind ohne deine Zustimmung in Österreich angemeldet hat, könnte das tatsächlich rechtliche Konsequenzen haben, da sie gegen das gemeinsame Sorgerecht verstoßen würde. Es wäre sinnvoll, mit einem Anwalt zu sprechen, um herauszufinden, ob das Kind dort angemeldet wurde und welche Schritte du unternehmen kannst, falls dies ohne deine Zustimmung geschehen ist.

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Dodo1122 
Beitragsersteller
 27.08.2024, 23:13
@Deine8auswahl

Ja das würde ich auf jeden Fall tun mit ein Anwalt sprechen um das herauszufinden.

Und wenn es so wäre und sie die kleine angemeldet hat wie das dazu gekommen ist weil man kann ja ne Unterschrift auch fälschen und so tun als ob ich unterschrieben habe mit ein Einverständnis erklärung.

Da würde sie sich strafbar machen und vielleicht auch das Sorgerecht verlieren.

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