Wohngeldbezug Abwesenheit aus Wohnung?
Guten Tag,
ich bin Bezieher von Wohngeld. Ich hoffe sie können mir weiterhelfen:
Ich werde demnächst für 3-4 Wochen in Reha gehen. Muss ich dies dem Wohnungsamt mitteilen? Falls das Amt mich telefonisch erreichen möchte? Ich möchte mein Handy in der Reha einmal nicht jeden Tag an haben müssen da ich mich erholen möchte.
Gibt es dazu eine konkrete Regelung: Erreichbarkeit für Wohnungsamt?
Z.B. binnen 3 Tagen Rückruf oder dergleichen falls das Amt versucht mich zu erreichen? Wo kann ich dazu Regelungen finden?
Vielen Dank!
3 Antworten
Musst Du nicht melden, dein gewöhnlicher Aufenthaltsort bleibt ja deine Wohnung, einen Urlaub über 2 oder 3 Wochen muss ja auch keiner melden.
Wenn sie etwas von dir möchten, wird das im Regelfall schriftlich auf dem Postweg gemacht.
Nein, du musst es weder melden noch ereichbar sein, Behörden kommunizieren schriftlich, Telefonate sind die Aussnahme.Hast du denn einen laufenden Bescheid? Wenn ja, wird sich keiner an dich wenden,
Dazu gibt es keine Regelung, dass handhabt jede Dienststelle anders. Sage doch einfach deinen Sachbearbeiter Bescheid, dass du in die Reha gehst und wann du wieder zurück bist.
Ich würde kurz bei deinem zuständigen Sachbearbeiter anrufen und das direkt klären.
Aber normalerweise muss man v.a. postalisch erreichbar sein. Es sollte also jemand alle 2-3 Tage Deinen Briefkasten leeren.
Vielen Dank für die Auskunft!
Ich habe gerade einen Weiterleistungsantrag gestellt in dem ich auch die ein oder andere Frage formuliert habe. Es könnte sein dass das Amt Rücksprachebedarf hat und dass dies zeitlich genau in die Zeit meiner Reha fällt. Ich frage mich nun, falls ich telefonisch nicht zu erreichen bin (da ich gerne meine Handy auslasen würde) wie das ist mit dem Amt.
Ich überlege ob ich dem Amt die Daten meiner Abwesenheit kommunizieren soll? Möchte ich aber nicht wenn ich nicht ausdrücklich muss.
Können Sie mir noch einen Tipp geben? Bzw. gibt es eine Regelung dazu die im Netz zu finden ist?
Vielen Dank!