Wohngeld und Kinderzuschlag?

3 Antworten

Nun bin ich in dem alter wo ich auch einen Minijob machen möchte. Meine Frage jetzt ist würde mir oder meinen Vater etwas abgezogen werden vom Wohngeld und Kinderzuschlag oder halt von dem Geld welches ich verdienen würde?

Wohngeldtabellen
Das Wohngeld wird für jeden Einzelfall abhängig von der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Miete bzw. Belastung individuell berechnet. Die Höhe des Wohngelds ergibt sich aus der Wohngeldformel (§ 19 WoGG).

Das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder zählt bei der Wohngeldberechnung:

https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeld-node.html

wie z.B.: Welches Einkommen wird bei der Berechnung des Wohngeldanspruchs berücksichtigt?
Das Gesamteinkommen setzt sich zusammen aus der Summe der Jahreseinkommen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder abzüglich von Freibeträgen (z. B. bei Alleinerziehenden, für Schwerbehinderung oder bei Bezug einer Grundrente) und Abzugsbeträgen für Einkommensteuer und Sozialversicherungsbeiträge sowie bei Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen. Das Kindergeld und der Kinderzuschlag bleiben bei der Einkommensermittlung außer Betracht.
Die Ermittlung des wohngeldrechtlichen Einkommens ist komplex. Als Unterstützung steht hierbei der Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung (BMWSB) zur Verfügung.
Das wohngeldrechtliche Einkommen leitet sich nach folgendem Schema ab:

usw.

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dein Einkommen bekommst Du vom Arbeitgeber, wenn Du dich vorher bei ihm von der Zuzahlung zur Rentenversicherung befreien lässt, würdest Du im Regelfall deinen Lohn Brutto wie Netto aufs Konto bekommen, also keine Abzüge haben.

Beim Wohngeld bleibt unter 25 Jahren wohnhaft bei den Eltern vom Einkommen des Kindes ein monatlicher Freibetrag von 100 Euro, der Rest vom Einkommen wird bei der Berechnung des Wohngeldes berücksichtigt.

Im Internet findest Du einen kostenlosen Rechner für Wohngeld, dein Vater müsste den Job bei der Wohngeldbehörde melden und einen entsprechenden Nachweis über die Höhe des Einkommens in Kopie einreichen.

Wenn sich das Gesamteinkommen der zum Haushalt gehörenden Personen um 15 % oder mehr ändert, würde ein möglicher Anspruch gleich neu berechnet, sonst erst nach Ende des Bewilligungszeitraums bei neuer Antragstellung.

Dann müsstest Du dich mit deinem Vater einigen, was Du dann ggf.als Ausgleich für ein geringeres Wohngeld zahlen sollst.

Beim Kinderzuschlag muss dein Vater die Änderung in den finanziellen Verhältnissen im Bewilligungszeitraum nicht melden, weil dies keine Auswirkung für die bereits bewilligten Leistungen hat.

Erst bei neuem Antrag nach Ablauf des Bewilligungszeitraums würde dann die Änderung des Einkommens unter Umständen bei der Berechnung berücksichtigt.

Unter Umständen deshalb, weil auch beim Kinderzuschlag teilweise die Vorschriften des SGB - ll unter Bürgergeld vom Jobcenter gelten.

Da dürfen Kinder unter 25 Jahren die Schüler, Azubi oder Stundent sind, seit Juli 2023 bis auf Höhe der Minijobgrenze von derzeit 538 Euro Brutto gleich Netto verdienen, ohne das es auf den Bedarf des Kindes angerechnet wird.

Solange Du also eine der genannten Voraussetzungen erfüllst und nicht mehr als monatlich 538 Euro Brutto gleich Netto verdienst, dürfte dein Erwerbseinkommen wie beim Bürgergeld vom Jobcenter nicht mindernd auf deinen Bedarf bzw.den Kinderzuschlag angerechnet werden.

In den Ferien dürftest Du in einem Ferienjob als Schüler sogar unbegrenzt verdienen.

Das kann nach meiner Kenntnis passieren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

isomatte  24.09.2024, 10:02

Eine andere Antwort habe ich von dir auch nicht erwartet, wenn man keinen Plan von der Materie hat !