Wohngeld oder kinderzuschlag?

4 Antworten

Bei dem Einkommen und der Miete wird wohl kein oder nur ein geringer Anspruch bestehen, ich gehe von keinem Anspruch aus.

Was ihr sonst noch für Verpflichtungen habt wird nicht berücksichtigt.

Auch wenn das Kindergeld beim Wohngeld von der Wohngeldbehörde nicht als anrechenbares Einkommen zählt und vom Elterngeld hier 300 Euro Freibetrag bleiben, bliebe für den Monat immer noch um die 3820 Euro Netto übrig.

Damit müssen Familien mit mehr Personen über den Monat kommen.

Im Internet findest Du einen kostenlosen Rechner für Wohngeld und Kinderzuschlag und für Kinderzuschlag kannst Du dir noch das Merkblatt für Kinderzuschlag suchen.

https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadt-wohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeld-node.html

https://www.google.com/search?q=kinderzuschlag+rechner

(Vorl. Hinweis in eigener Sache: manche kennen mich vielleicht noch unter dem Benutzernamen: "Agamemnon712".)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

isomatte  26.09.2024, 06:27

Ändert auch nichts !

Äh, nein, da ist nun noch eine ganze Menge übrig zum Leben.