Wohin kommt ein Gerichtsvollzieher?
Ich bin momentan ohne festen Wohnsitz, und habe deshalb einen Nachsendeauftrag bei der Post gestellt. Dafür habe ich die Adresse meines Vaters benutzt, aber dummerweise die Option angeklickt, dass die Post sämtlichen Absendern meine neue Adresse mitteilt. Meine Frage ist jetzt, ob ein Gerichtsvollzieher zu Ihm kommen darf, auch wenn ich weiterhin keine eigene Anschrift habe. Danke für alle Antworten:)
5 Antworten
Er kommt zu der Adresse, welche in Mahn- und Vollstreckungsbescheid genannt ist.
Da mußt Du in die Bescheide gucken.
Diese sollten an die vom Gläubiger angegebene Adresse geschickt worden sein.
Zu dieser Adresse sollte dann auch der Gerichtsvollzieher kommen.
Wenn er keine angere Adresse hat und die Adresse Deines Vaters von der Post bekommen hat, wird er ebenfalls an diese Adresse an Dich schreiben und ggfls. dort irgendwann mal auftauchen.
Ja, der Gerichtsvollzieher darf zu Deinem Vater kommen. Schließlich geht er davon aus, dass Du dort wohnst.
Seine Schulden wird man nicht los, wenn man wohnsitzlos ist. Eher im Gegenteil: Anfallende Gebühren und Mahnkosten verteuern die Sache.
ja er wird bei deinem Vater auftauchen, und wenn du Pech hast und gepfändet werden soll, dann mußt dein Vater alles per Quittung und Rechnung nachweisen was ihm alles gehört, weil du so schlau warst diese Adresse anzugeben.
Dein Vater wird sich bestimmt darüber freuen.
Das darf er, denn die angegebene Anschrift ist die Ladungsanschrift. Der GV taucht da auf und fragt nach, wo und wie er dich treffen kann. Wenn das (mehrmals) nicht klappt, dann gibt es einen Haftbefehl.
wäre das die Adresse, bei der ich als letztes offiziell gemeldet war?