Wöchentliche Diebstahlbeobachtung - inwieweit darf ich eingeifen?

5 Antworten

Es würde genügen, wenn Du sie beim Diebstahl fotografierst und der Polizei dieses Beweismaterial gibst. Du musst Dich nicht in Gefahr bringen!

Aber wenn Du bedroht würdest, darfst Du Dich natürlich angemessen wehren.


ThisIsJustMeDE  28.08.2024, 10:09

Und was macht die Polizei mit den Bildern? Tipp: Ablage in der Akte und verschimmeln lassen.

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ThisIsJustMeDE  28.08.2024, 20:07
@Dichterseele

Intern? Und du glaubst da schauen sich wirklich Polizisten Fotos aus irgendwelchen Akten an in der Hoffnung dir Leute zufällig zu treffen und dann auch zuverlässig zu erkennen? Du bist so unfassbar naiv. Um das deutlich zu sagen: selbst als die RAF Terroristen die Deutschland weit mit Medien berichten gesuchten top Terroristen waren hat das nicht geklappt. Du glaubst da würden sich Polizisten versuchen irgendwelche Fahrraddiebstahl Fotos zu merken? Einzige Chance ist: das sind Stammkunden und einer der den Fall bearbeitenden Beamten erkennt die zufällig.

Und nein eine Zielfahnder schickt auch niemand gut Fahrraddiebstahl los. Es tut mir leid aber du bist einfach hoffnungslos naiv bezüglich der Möglichkeiten und Prioritäten...

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Darknight5858  28.08.2024, 00:16

Gerade deshalb würde ich mich mit der Airsoft wehren

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Natürlich nicht, das ist unverhältnismäßig. In Deutschland gibt es das jedermannsrecht. Das heißt du darfst jemanden festhalten und vorläufig festnehmen wenn er eine Straftat begeht - aber das ist dann letztlich festhalten bis die Polizei kommt.

Österreich hat garantiert auch so eine Regelung


ThisIsJustMeDE  28.08.2024, 10:13

Zu Deutschland: Auch die Abwehr eines rechtswidrigen Angriffs auf das Eigentum eines dritten kann Notwehr sein. Notwehr kennt keine Verhältnismäßigkeit. Bitte gehen sie weiter und antworten Sie nie wieder zum Thema Notwehr.

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RiddickBln  28.08.2024, 10:16
@ThisIsJustMeDE

Deswegen gleich ne waffe ziehen ? Du wählst afd wa ?

Bitte nie wieder auf meine Antwort antworten, danke

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ThisIsJustMeDE  28.08.2024, 10:35
@RiddickBln

Nein ich halte von der AfD rein gar nichts.

Ich halte den Plan des te auch überhaupt nicht für sinnvoll. Aber das ist nicht das Thema. Es ging um das juristische. Und diesbezüglich hast du halt Unfug geschrieben.

Aber weil du es scheinbar wissen willst: der te redet von einer Softair. Von einem Spielzeug (zugegeben nicht ungefährlich!) das Plastik Kügelchen verschießt. Es gibt verrückte tacticool Fans deren Sport es ist damit als Soldaten verkleidet über Spielgelände zu rennen und auf sich zu schießen. Realistisch betrachtet bleibt der ganze Plan dumm aber die Airsoft macht es noch dümmer. Da wäre eine echte Waffe tatsächlich besser da der TE dann zumindest nicht bei den anderen den Eindruck erweckt "Waffe = jetzt geht es um leben und Tod" obwohl er eigentlich praktisch nackt ist.

Bitte nie wieder auf meine Antwort antworten, danke

Schreib einfach keinen Unfug zu solchen Themen und es bleibt dir erspart. Falls du aber Unfug schreibst kann ich dir den Gefallen leider nicht tun da ich Unsinn nicht unwidersprochen stehen lassen kann.

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Fotografiere bzw. filme sie aus der Ferne und übergebe das Material der Polizei.

Das reicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

rudolf26413s 
Beitragsersteller
 28.08.2024, 07:34

1) sind dir die genauen Umstände nicht bekannt, ein „das reicht“ hat hier nicht wirklich Bestand.

2) nicht die Antwort auf meine Frage - als Fußnote aber ok.

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Agamemnon712  28.08.2024, 07:37
@rudolf26413s

Man sollte sich eigentlich denken können, daß man, außer in Notwehr, auf niemanden schießen darf.

wenn ich diese Menschen ... konfrontiere

Stattdessen kannst Du sie auch fotografieren bzw. filmen.

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Ich würde auf sie schießen wenn ich eine Airsoft hätte