Wo muss ich die vom FA erstattete Ust in der jähr. Umsatzsteuererklärung eintragen?

2 Antworten

Hallo,

Wenn Du in Elster im Formular bist, da habe ich bei mir Zeile 118 (Vorzauszahlungssoll) - da kommt die Summe rein:

alles was Du bezahlt hast abzüglich was Dir erstattet wurde.

Wenn Zeile 117 und 118 identisch sind, kommt 0,00 am Ende raus.

Jedoch kommt jetzt dort ein Betrag raus, dass mir das Finanzamt noch Geld schuldet, obwohl ich Einen Betrag bereits erstattet bekommen habe, Mitte letzten Jahres.

Ja, und?

Das Prinzip der Umsatzsteuerjahreserklärung ist im Grunde nichts anderes als das bei den Voranmeldungen. Die Voranmeldungen betrachten halt nur den Monat/das Quartal. Und die Umsatzsteuerjahreserkkärung das gesamte Jahr.

Heißt: Du trägst in die USt-Jahreserklärung alle deine Umsätze ein, die du in dem Jahr erzielt hast, sowie auch alle Vorsteuerbeträge.

Am Ende gilt: Umsatzsteuer aus deinen Umsätzen abzüglich Vorsteuer abzüglich Vorauszahlungssoll = Nachzahlung/Erstattung (je nachdem).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig

hallo123456789a 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 18:55

Ja habe ich. Bei dem Feld Vorsteuersollvorauszahlungen habe ich die ust angegeben welche ich bereits im Laufe des Jahres bezahlt habe. Jetzt kommt ein minus Betrag raus sprich das FA müsste mir noch Geld erstatten. Im Laufe des Jahres haben die mir ja aber schon einmal den Betrag erstattet. Wird die Endsumme von denen später selbst verrechnet oder habe ich da einen Denkfehler

Giota210  31.08.2024, 19:08
@hallo123456789a
Ja habe ich. Bei dem Feld Vorsteuersollvorauszahlungen habe ich die ust angegeben welche ich bereits im Laufe des Jahres bezahlt habe.

Das ist soweit richtig.

Jetzt kommt ein minus Betrag raus sprich das FA müsste mir noch Geld erstatten.

Ja, das muss nicht zwangsläufig falsch sein.

Im Laufe des Jahres haben die mir ja aber schon einmal den Betrag erstattet. Wird die Endsumme von denen später selbst verrechnet oder habe ich da einen Denkfehler

Wie schon gesagt: Das, was du unterjährig bei den Voranmeldungen gemacht hast, machst du jetzt auch bei der USt-Jahreserklärung: Du trägst da nun alles rein, was im betroffenen Jahr angefallen ist (Umsatzsteuer aus deinen Lieferungen/Leistungen sowie Vorsteuern).

Die Umsatzsteuerzahllast/Erstattung errechnet sich wie folgt:

Umsatzsteuer (aus deinen Leistungen)

abzüglich Vorsteuer (aus Rechnungen anderer Unternehmer)

abzüglich Vorauszahlungssoll.

Das Vorauszahlungssoll ist dabei die Summe der angemeldeten USt-Vorauszahlungen/Überschüsse aus dem Voranmeldungsverfahren). Darin ist auch die von dir genannte Erstattung aus der Voranmeldung.

hallo123456789a 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 19:21
@Giota210

Also muss ich den Überschuss - die erstatte Ust selbst verrechnen und in dem Vorauszahlungssoll eintragen ?

Giota210  31.08.2024, 19:22
@hallo123456789a

Genau. Alles, was du bei den Voranmeldungen an USt nachzahlen musstest oder aber auch erstattet bekommen hast, wird saldiert und als Vorauszahlungssoll eingetragen

hallo123456789a 
Beitragsersteller
 31.08.2024, 19:42
@Giota210

bei chatgbt wird mir gesagt, dass man nur die abgeführte Ust für den Zeitraum angeben soll und nichts verrechnen.

Giota210  31.08.2024, 19:52
@hallo123456789a

Das stimmt so nicht.

Genau deshalb sollte man auch keine KI befragen, weil da oftmals auch Unsinn bei rumkommt.