Wird mein Ehepartner nicht berücksichtigt?

Bergfex49  09.08.2024, 10:51

warum willst Du dagegen vorgehen?

Hermakunt 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 12:38

Damit meine freigrenze erhöht wird

3 Antworten

ich weiss ja nicht wieviel Du verdienst, aber auch wenn Deine Ehefrau nicht als Unterhaltspflichtige berücksichtigt wirst, hast Du als (rechnerisch) Lediger einen Freibetrag von 1.500 Euro, zusammen habt ihr dann 2.930 Euro, da kann man schon durchkommen damit.

Und wenn Du mehr verdienst als 1.500 Euro wird Dir ja nicht das ganze überschießende Geld abgeknöpft, einen erheblichen Teil darfst Du sozusagen als Arbeitsanreiz zusätzlich behalten.


Hermakunt 
Beitragsersteller
 09.08.2024, 15:55

ich habe gelesen das man seinen Ehepartnern automatisch Unterhaltspflichtig ist wen ich mir online eine p Konto Bescheinigung anfordere wie mein Partner ja auch berücksichtigt kann ich die p Konto Bescheinigung nicht auch dem Arbeitgeber weiterleiten ?

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Bergfex49  09.08.2024, 16:49
@Hermakunt

sicher bist Du Deinem Ehepartner automatisch unterhaltsverpflichtet, aber der Gläubiger kann beim Vollstreckungsgericht einen Antrag stellen, dass der Ehepartner als unterhaltsberechtigt nicht betrachtet werden soll, wenn er eigenes Einkommen hat. Die Pfändungsfreigrenze basiert auf der allgemeinen Annahme, dass der Ehepartner kein eigenes Einkommen hat. Irgendwie ist es doch sicher nachvollziehbar, dass ein ehepartner mit eigenem Einkommen auch für seine eigenen Bedürfnisse sorgen kann.

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Wenn dein Ehegatte arbeiten geht und sich selbst unterhalten kann, dann wird er bei dir nicht berücksichtigt. Warum auch? Dann musst du ihm ja auch keinen Unterhalt leisten, er hat das de facto nicht nötig.

Ich will mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber bei 1430 € eigenen Einkünften netto sehe ich eher wenig Chancen, dass der noch berücksichtigt wird.

dein ehemann kann arbeiten gehen und selbst für sich sorgen