Wird ein weitergegebener Vertrag, nach Rücktritt des neuen Inhabers, innerhalb 14 Tagen, wieder auf mich umgeschrieben?
Hallo, habe- mitten in der Saison- einen Pachtvertrag von einem dauerstellplatz auf einem Campingplatz auf unsere Nachfolger umschreiben lassen, alles mit Vertrag und Unterschrift der Eigentümer. Wenn die Nachfolger, jetzt innerhalb der 14 Tage von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, bin ich dann automatisch wieder der Vertragspartner? Wir waren nämlich bereits schon mal so weit und die vorherigen „Nachfolger“ haben wieder einen Rückzieher gemacht und dann waren wir automatisch wieder Vertragspartner
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage sollte es ein Widerrufsrecht geben?
Ich bin jetzt einfach davon ausgegangen, dass es generell ein Widerrufsrecht gibt, außer natürlich bei wenigen Ausnahmen wie beispielsweise Reisebuchungen
3 Antworten
Mir ist in solchen Fällen kein Widerrufsrecht bekannt.
dass es generell ein Widerrufsrecht gibt, außer natürlich bei wenigen Ausnahmen wie beispielsweise Reisebuchungen
Es gibt kein generelles Widerrufsrecht. Das fehlte noch.
Deine Annahme ist falsch. Es gibt kein generelles Widerrufsrecht. Es ist genau umgekehrt. Für die wenigsten Verträge, die wir so abschließen gibt es ein Widerrufsrecht. Das gibt es nur für Fernabsatzverträge oder sowas wie Haustürgeschäfte.
Naja, wenn das Widerrufsrecht gezogen wird, gibt es keinen Vertrag und der vorherige Rechtszustand tritt wieder ein.
Aber warum gibt es überhaupt ein Widerrufsrecht?