wir wohnen in einem mehrfamilien haus, der unter und erdgeschoß hat seinen garten schlimm verwildern lassen , darf der das?

5 Antworten

Exakt in dieser Hausordnung liest Du nach - mir liegt sie nicht vor.

In denn meisten Fällen ist der Garten mit bei der EG Wohnung oder ein Gemeinschaftsgarten aller Mieter und dann könntest du ja auch mal Ordnung machen

Vielleicht ist der Mieter im EG ja körperlich nicht mehr in der Lage das zu machen (zu alt ?)
Wenn dich der „Naturgarten“ stört frag denn Vermieter wer zuständig ist oder Bietet ihm an das du das machen möchtest.
Der Vermieter kann auch einen Gärtner beauftragen- das kostet dann allen Mietern Geld.

Da musst Du wohl selbst nachlesen! Eine solche Pflicht lässt sich aber ggf. Nicht wirksam via Hausordnung auferlegen! Besser wäre beim Vermieter nachzufragen was die Mietvertragspflichten wären oder bei Eigentum, könnte die Eigentümerversammlung das mal beschlossen haben!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hängt vom Vertrag dieses Mieters mit dem Vermieter ab. Da euch der Garten aber nicht tangiert, können das nur diese beiden Parteien unter sich ausmachen.


machwasneues 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 17:15

sieht schlimm aus wir schämen uns schon hier zu wohnen :-)

Ich kenne eure Hausordnung nicht. Aber wenn sich der Vermieter das bieten lässt dann wird es wohl erlaubt sein.....