Hallo, ich frage diese Frage für einen Bekannten:
Person A lag in Krankenhaus X zur Operation. Krankenhaus X hat aber danach noch Fehldiagnosen gestellt. Nach der Behandlung war Person A bei seinem Hausarzt, welcher die Diagnosen ebenfalls anzweifelt und ihm ein anderes Krankenhaus zur weiteren Abklärung empfiehlt. Person A wird dann vom Hausarzt zu Krankenhaus Y geschickt. Jetzt ist es aber unschwer zu erkennen, dass Person A operiert wurde (Verband) und wird darauf im Krankenhaus Y angesprochen.
Person A hat eine Einweisung vom Hausarzt und ein paar Briefe, möchte aber nicht, dass das Krankenhaus Y sich irgendwelche Befunde vom Krankenhaus X holt oder irgendwelchen Kontakt aufnimmt, z.B. mit dem behandelnden Arzt telefoniert, weil Person A glaubt, dass Krankenhaus Y sich ebenfalls auf die Fehldiagnosen von Krankenhaus X stützt wenn es davon erfährt.
Darf die Person einem Krankenhaus verbieten, sich Patientenbefunde eines anderen Krankenhauses zukommen zu lassen bzw. dort anzurufen?
Uns interessiert hier vor allem die rechtliche Lage. Ihr würdet mir und meinem Bekannten mit hilfreichen Antworten sehr weiterhelfen! :) Danke!