Wieso steht im Grundgesetz nicht "Verfassungsrecht bricht Bundesrecht"?

7 Antworten

Das Bundesrecht fusst ja auf den Artikeln des GG und ist höchstrichterlich kontrolliert.

Wenn jetzt der Bund z.B. eine Rahmengesetzgebung zum Import von Waren macht, würde davon nicht eine Zeile aus dem GG passen ; - )

Weil es das nicht bedarf.

Ein Gesetz das in seiner Auslegung dem GG entgegenläuft ist verfassungswidrig, auch wenn es GG konform zustande gekommen sei mag.

Dafür bedarf es dieses dämlichen Satzes auch nicht. Das Prinzip, dass das Grundgesetz über allen anderen Gesetzen steht, wird in Artikel 1 Absatz 3 und Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes verdeutlicht:

  • Artikel 1 Absatz 3 stellt klar, dass die Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht für die Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung bindend sind.
  • Artikel 20 Absatz 3 besagt, dass die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden ist.

Für die Überwachung / Überprüfung dieses Umstandes gibt es das BVerfG

Indirekt ergibt sich das aus Art 93. Jeder kann gegen ein Gesetz oder eine Verordnung klagen, wenn er sich in seinen Grundrechten verletzt fühlt. Es entscheidet dann das Verfassungsgericht.

Weil das Grundgesetz über den anderen Gesetzen steht. Wenn sich ein Widerspruch oder Konflikt daraus ergibt, gilt das Grundgesetz. Welches die Verfassung ist.

Jedes Bundesgesetz hat verfassungskonform zu sein. Eine kategorische Prüfung findet allerdings nicht statt.