Wieso ist die Ehegattenschaukel kein Gestaltungsmissbrauch?

2 Antworten

Weil man sich das Modell erstmal leisten können muss.

Wenn ich eine Immobilie mit einem Marktwert von 400.000 € an meine Ehefrau verkaufe, dann muss meine Ehefrau erstmal 400.000 € haben. Oder sie muss sie aufnehmen und abzahlen.

Sie zahlt dann Zinsen und hat die Abschreibung. Ob die Steuerersparnis aber den Zinsaufwand wett macht, darüber kann man streiten.

Ich für meinen Teil hab dann 400.000 € die ich nicht brauche.

Löse ich damit das Darlehen meiner Frau ab, löst das Schenkungssteuer aus. Hier hätte man noch einen Freibetrag von 500.000 €, dass das in dem Rahmen noch geht.

Dann will die Bank aber eine Vorfälligkeitsentschädigung, zudem kommen die Notarkosten noch dazu, etc. pp.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Finanzbeamter seit 1997

Auch die Ehegattenschaukel kann unter 42 AO fallen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"