Wiedereingliederung wird unterbrochen, Hat das irgendwelche Folgen?

2 Antworten

Ja, so eine Maßnahme kann nicht nur abgebrochen werden, sondern sollte sogar abgebrochen werden, wenn ihr Erfolg - die vollständige Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit - nicht erreichbar scheint.

Sprich mit deinem Arzt, dass er dich wieder krank schreibt und teile das deinem Arbeitgeber und der Krankenkasse mit!

Du kannst die Wiedereingliederung abbrechen; die gilt dann als gescheitert.

In Absprache mit dem Arzt kannst Du eine Wiedereingliederung später noch mal in Angriff nehmen.