Wie würde man das rechtlich einordnen?
Hallo zusammen,
jemand behauptet in einer E-Mail das ich angeblich Straftaten begangen habe.
Dies entspricht jedoch nicht der Wahrheit.
Wäre das eine falsche Verdächtigung oder wie würde man das bezeichnen?
2 Antworten
Nein.
(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen
Ebenso Absatz 2 - es muss bei einen der obigen Behörden oder öffentlich geschehen.
Kommt auf den Kontext an.
Spam? Dann lösch es.
Jemand "unterstellt" dir Betrug, weil du irgendwas privat verkauft hast und ihm die Qualität nicht passt? Ignorier es.
Wie gesagt, kommt auf den Kontext an. Heißt ja auch "wider besseres Wissen" . Wäre also nur falsche Verdächtigung, wenn er weiß, dass du es nicht warst.
Eine falsche Verdächtigung (§ 164 StGB) ist das nicht, weil die muss gegenüber eine Behörde geschehen.
Es könnte aber eine üble Nachrede (§ 186)/Verleumdung (§ 187) sein.
Üble Nachrede und Verleumdung muss doch aber gegenüber Dritten geäußert werden, oder? Andernfalls ist es eine Beleidigung.
Ja. Ich hatte jetzt angenommen, dass die E-Mail an einen Dritten geht. Wenn das nicht der Fall ist, kommt nur Beleidigung in Betracht, das liegt aber eher fern.
Die E-Mail wurde von der Person, die die Behauptungen aufstellt, nur an mich geschickt. Ein Dritter hat nichts mit dieser E-Mail zu tun.
Er hat nur mir das in einer E-Mail unterstellt. Nicht gegenüber einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich.