Wie wird der Kindesunterhalt bei Steuerrückerstattung berechnet?
Hallo,
Ich habe Post bekommen zur erneuten Überprüfung des Kindesunterhaltes. Jetzt wird noch der aktuelle Steuerbescheid gefordert.
Dies liegt jetzt nun schon etwas zurück und ich hatte ein Guthaben.
Das Geld wurde schon ausgegeben für einen Urlaub mit meinem Kind.
Wie berechnet sich das Guthaben nun auf den Kindesunterhalt? Oder muss ich den gesamten Betrag nochmal aufbringen und abgeben?
Für mich ist das alles Neuland, ich zahle zwar Unterhalt aber nur den niedrigsten Satz. Wenn ich dieses Guthaben hätte auszahlen müssen, habe ich jetzt ein ganz schön großes Problem 🙈.
Ich hoffe mir kann jemand helfen oder hatte ähnliche Probleme und kann mich aufklären?
Dankeschön an alle die mir helfen können 🙂
4 Antworten
Die Steuererstattung wird durch 12 geteilt und dann anteilig deinem monatlichen unterhaltsrelevantem Einkommen zugeschlagen. Es sei denn, du bist neu verheiratet. Dann wird es etwas komplizierter wenn man es richtig macht.
Das kann vermutlich am ehesten ein Steuerberater beanworten.
Bzw. ein Fachanwalt für Familienrecht.
Der Steuerbescheid wird für die Feststellung des Einkommens benötigt. Nachzahlungen oder Rückzahlungen haben damit nichts zu tun.
Bei der Berechnung des Unterhaltes werden Steuererstattungen als Einkommen gewertet und bei der Neuberechnung berücksichtigt.