Wie wäre es?

1 Antwort

Es ist davon auszugehen, dass ein Arbeitsverhältnis zustande gekommen ist, für welches die gesetzlichen (oder tarifvertraglichen) Regelungen anzuwenden sind: damit könnte womöglich eine Kündigungsfrist von vier Wochen zur Momatsmitte oder zum Monatsende gelten.

Sofern der Arbeitnehmer die Frist nicht einhält, kann der Arbeitgeber wirksam kaum etwas tun.

Anzuraten wäre trotzdem ein Aufhebungsvertrag.