Wie wählen Demenzkranke?

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Informationsblatt 20 Wahlrecht und Demenz

  • Auch Menschen mit Demenz dürfen an Wahlen teilnehmen und ihre Stimme abgeben.
  • Es ist erlaubt, jemanden beim Ausfüllen des Wahlscheins nach seinen Wünschen zu unterstützen.
  • Nicht erlaubt und strafbar ist jede Form der Beeinflussung und Manipulation der Wahlentscheidung.
  • Meldebehörden müssen Menschen mit Demenz, die aus dem Wählerverzeichnis gestrichen waren, automatisch wieder in das Wählerverzeichnis aufnehmen.

Das Wahlrecht ist ein persönliches und elementares Bürgerrecht. Es kann weder an eine andere Person übertragen noch von Angehörigen, Bevollmächtigten oder rechtlichen Betreuern stellvertretend ausgeübt werden (§ 14 Abs. 4 BWahlG).

  • Seit dem 1. Juli 2019 dürfen Menschen mit Demenz nicht mehr von der Ausübung ihres Wahlrechtes ausgeschlossen werden und können eine Assistenz bei der Wahl in Anspruch nehmen.

Das Bundesverfassungsgericht hat im Januar 2019 den bisherigen Wahlrechtsausschluss von Menschen mit Demenz, für die eine rechtliche Betreuung mit der Besorgung „aller Angelegenheiten“ eingerichtet wurde, für verfassungswidrig erklärt.

https://www.deutsche-alzheimer.de/fileadmin/Alz/pdf/factsheets/infoblatt20_wahlrecht_dalzg.pdf

Woher ich das weiß:Recherche

Udavu  10.09.2024, 10:16

⭐Danke

Ein Wahlrecht besteht auch für Demenzkranke, welches auch mit Assistenz ausgeübt werden darf.

Eine Beeinflussung oder Manipulation ist allerdings strafbar.