Wie viele mangelhafte Noten im FOS-Abschlusszeugnis sind zulässig (Hessen, Wirtschaft/Verwaltung)?
Hallo, stehe kurz vor meinem Fachabi und es könnte passieren, dass ich in Deutsch und einem Nebenfach mit mangelhaft bewertet werde. Beide mangelhaften Fächer können ausgeglichen werden.
Darf man zwei 5en haben, wenn man diese ausgleichen kann?
1 Antwort
Ich habe hier nur die Versetzungsregeln für Gymnasien in Hessen. Dort könntest Du 5en jeweils in einem Haupt- und einem Nebenfach gerade noch durch eine 2 oder zwei 3en in anderen Hauptfächern ausgleichen. Ich befürchte fast, an einer FOS in Hessen wird es nicht anders aussehen.
http://www.lgl.de/wordpress/wp-content//Unsere_Schule/Sekundarstufe_I/versetzungsbestimmungen.pdf
Dann gelten dort ganz offensichtlich die Regeln aus dem Link ! Das heisst das Hauptfach musst Du ausgleichen, wie Du es beschrieben hast und das Nebenfach ebenfalls mit einer 2 oder 2x3, nur dass dort die Noten nicht zwingend Hauptfächer sein müssen, aber können.
Jedes Fach kann natürlich nur einmal zum Ausgleich herangezogen werden !
Vielen Dank für die Antwort.
Über die FOS findet man nur folgendes:
3) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn in allen Fächern des Pflicht- und des Wahlpflichtbereiches mindestens ausreichende Leistungen in den Endnoten erzielt wurden.
(4) 1) Der Prüfungsausschuss kann die Prüfung bei einer mangelhaften Leistung in einem der Fächer, mit Ausnahme des Fachrichtungs- oder Schwerpunktfaches, für bestanden erklären, wenn mindestens gute Leistungen in einem anderen Fach oder mindestens befriedigende Leistungen in zwei anderen Fächern gemäß § 24 Abs. 1 erbracht wurden. 2) Eine ungenügende Leistung kann nicht ausgeglichen werden.
Steht eben nichts von zwei 5en dabei.