Wie viel € bleibt mir nach Abzug vom Jobcenter (Hamburg)?

2 Antworten

Hallo Sunshine333957,

Du wirst mit ihm bisher in einer Bedarfsgemeinschaft gewesen sein, richtig?

Wenn du durch dein Einkommen deinen Bedarf decken kannst, gehörst du nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft, sondern ihr bildet eine Haushaltsgemeinschaft (Kinder im Haushalt mit eigenem Einkommen)

In diesem Fall wird nicht dein Einkommen angerechnet, sondern lediglich der Satz deines Vaters neu berechnet. Vielleicht hat er das verwechselt.

Näheres nachzulesen unter:

https://www.sovd-hh.de/sozialberatung-hamburg/arbeitslosengeld-hartz4-arbeitslos

Liebe Grüße, MaMaStef

Und herzlichen Glückwunsch zur Arbeitsstelle 💜

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

isomatte  24.09.2024, 09:26

Nicht der Bedarf des Vaters, sondern der des Kindes wird neu berechnet, kann das Kind seinen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken, fällt es aus der BG - Bedarfsgemeinschaft des Vaters raus, sollte das Kind noch unter 25 sein.

Dann bilden sie aber nicht automatisch eine HG - Haushaltsgemeinschaft, wenn sie nicht gemeinsam wirtschaften, denn das würde bedeuten, dass das Kind seinen Vater finanziell freiwillig unterstützen wollen würde, soweit es das Einkommen des Kindes erlauben würde.

MaMaStef  24.09.2024, 09:42
@isomatte

Ähm... wenn das Kind aus der Bedarfsgemeinschaft des Vaters herausfällt, wird natürlich sein Satz neu berechnet (da Kind keine Sozialleistungen mehr empfängt). Beim Kind wird ebenfalls neu berechnet, aber - wie ich oben bereits schrieb- wenn der Bedarf des Kindes durch das Einkommen gedeckt wird, ist es nicht mehr im Leistungsbezug und somit raus.

Beim Zusammenwohnen von Verwandten greift der Vermutungstatbestand (den genauen Paragraphen habe ich gerade nicht parat). Dies kann aber auf Antrag widerlegt werden (ist sogar ziemlich üblich). Ansonsten liegt eine Wirtschaftsgemeinschaft vor und in der würde das Einkommen des Kindes für die Berechnung der Bezüge des Vaters berücksichtigt.

isomatte  24.09.2024, 09:51
@MaMaStef

Du hast geschrieben der Bedarf des Vaters wird neu berechnet und das ist falsch, am Bedarf des Vaters ändert sich durch das Einkommen des Kindes nichts.

Alleine der Bedarf des Kindes muss dann neu berechnet werden und das steht auch so im Bewilligungsbescheid des Vaters, Bedarf Vater und Bedarf Kind und dann ggf. Einkommen die der Vater oder der Sohn bezieht und was davon ggf.an Freibeträgen und anrechenbarem Einkommen auf den jeweiligen Bedarf der Person angerechnet wird.

Deshalb habe ich auch geschrieben, dass wenn das Kind unter 25 aus der BG - Bedarfsgemeinschaft des Vaters fällt, weil es seinen eigenen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kann, sie nicht automatisch eine HG - Haushaltsgemeinschaft bilden, wenn sie nicht gemeinsam wirtschaften.

Du gehst in deiner Antwort gleich von einer HG - aus, wenn das Kind aus der BG - des Vaters fällt und das ist ebenfalls so pauschal nicht korrekt.

Wenn Du im Haushalt deines Vaters lebst, wird dein Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet, von deinen Lohn zieht dir das Jobcenter nichts ab, was Du verdienst bekommst Du vom Arbeitgeber auch aufs Konto gezahlt.

Das Jobcenter berechnet dann anhand deines Bruttoeinkommens den Freibetrag auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll und zieht diesen dann theoretisch vom Nettoeinkommen ab.

Würdest Du auf min. 1200 Euro Brutto kommen, stünde dir der max. Freibetrag von derzeit um die 346 Euro zu.

Die ersten 100 Euro vom Brutto ist der Grundfreibetrag bis 538 Euro kommen 20 % = 87,60 Euro, dann bis 1000 Euro Brutto 30 % = 138,60 Euro und bis 1200 Euro Brutto weitere 10 % = 20 Euro Freibetrag dazu.

Der gesamte Freibetrag würde dann bei 187,60 Euro + 158,60 Euro = 346,20 Euro liegen.

Wenn Du dann angenommen 1160 Euro Netto aufs Konto bekommen würdest, bliebe nach theoretischem Abzug des Freibetrags etwa 813,80 Euro anrechenbares Nettoeinkommen übrig.

Liegt dein Bedarf darunter, bekommt dein Vater keine Leistungen mehr für dich, dann fällst Du unter 25 Jahren aus der BG - Bedarfsgemeinschaft deines Vaters raus und müsstest ihn dann anteilig für Warmmiete, Haushaltsstrom, Essen usw.selber Geld zahlen.