Wie soll ich mich verhalten, mit meinem Chef?

4 Antworten

Hallo,

im Arbeitsvertrag dürfte eine Anzahl der Wochenstunden definiert sein.

Wenn die Arbeitskraft angeboten wird, aber durch den Arbeitgeber nicht in Anspruch genommen wird, befindet sich der Arbeitgeber im Annahmeverzug und muss trotzdem so entlohnen, wie es die wöchentliche Stundenzahl lt. Vertrag vorsieht.

Selbstredend ist auch die Woche, in der sie Krank war zu entlohnen und zwar entsprechend der geplanten Schichten.

LG, Chris

Entweder arbeitet sie in Teilzeit mit fest geregelten Stunden oder auf Abruf und auf Stundenbasis. Was steht denn in dem Arbeitsvertrag?

Mir scheint das eher eine "windige" Sache zu sein, auf die man nicht bauen sollte. Es gibt genügend Jobs in der Gastro oder auch in Supermärkten, die zuverlässig zahlen und wo man sein Geld bekommt, auch wenn man mal eine Woche krank ist.

Was für ein Arbeitsvertrag soll das sein, der in Teilzeit regelt, dass sie nur Geld für angeforderte Stunden bekommt? also nach dem Arbeitsvertrag fragen und nachsehen.

hat sie überhaupt schon mal Stundenabrechnungen/Lohnabrechnungen bekommen, wird darauf ersichtlich, ob Krankenversicherungsbeiträge und Einkommenssteuerbeiträge abgeführt werden? Daraus ergibt sich die Frage, wie und in welcher Form ist die "Freundin" krankenversichert? (Stichwort Schwarzarbeit)

Danach könnte man die Frage deinerseits mal angehen.


amovivere72 
Beitragsersteller
 13.09.2024, 14:09

Arbeitsvertrag hat sie nicht bekommen.

Eckengucker  13.09.2024, 14:17
@amovivere72

Gastronomiebereich. Hm. Gesundheitszeugnis lag vor? Das Problem ist der mündliche Vertrag, der mehr Risiken birgt als Vorteile. Daher kann wohl auch die Frage ob eine Mindeststundenzahl pro Monat vereinbart war oder nicht wie nachgewiesen werden?

https://www.ra-poeppel.de/arbeitsrecht-lexikon/muendlicher-arbeitsvertrag/

Hier stehen die Rechte entsprechend aufgeschlüsselt in einem RA-Aufsatz. Und die Möglichkeit des letzten Absatzes ganz unten, Vorsicht vor Kosten.

Ganz ehrlich?

Den Arbeitgeber ansprechen, einen Arbeitsvertrag fordern und wenn er diesen verweigert, im Gastronomiebereich wird derartig viel Personal gesucht, da findet man schnell etwas neues.

amovivere72 
Beitragsersteller
 13.09.2024, 14:08

Hallo, auf der lohnabrechnung sind Abzüge von Rentenversicherung und Krankenkasse ersichtlich