Wie soll ich mich verhalten, mit meinem Chef?
Hallo zusammen, die Frage stelle ich für meine gute nette Freundin. Meine Freundin arbeitet seit über ein Jahr in einem Eiscafé. Vorher als minijob, seit knapp 1 Jahr als teilzeit. Seit Juli ruft der Chef sie kaum mehr, sie war 1 Woche krank, trotz krankenmeldung hat sie kein Geld bekommen. vor 2 wochen wurde sie kurzfristig angerufen um samstag zu arbeiten, weil Personal fehte. Was kann sie machen? Sie ist auf das Geld angewiesen, hat ein 7 jährigen Sohn, und hat Rechnungen zu bezahlen. Über Ratschläge wäre die sehr dankbar.
4 Antworten
Hallo,
im Arbeitsvertrag dürfte eine Anzahl der Wochenstunden definiert sein.
Wenn die Arbeitskraft angeboten wird, aber durch den Arbeitgeber nicht in Anspruch genommen wird, befindet sich der Arbeitgeber im Annahmeverzug und muss trotzdem so entlohnen, wie es die wöchentliche Stundenzahl lt. Vertrag vorsieht.
Selbstredend ist auch die Woche, in der sie Krank war zu entlohnen und zwar entsprechend der geplanten Schichten.
LG, Chris
Sie sollte sich wo anders bewerben.
Entweder arbeitet sie in Teilzeit mit fest geregelten Stunden oder auf Abruf und auf Stundenbasis. Was steht denn in dem Arbeitsvertrag?
Mir scheint das eher eine "windige" Sache zu sein, auf die man nicht bauen sollte. Es gibt genügend Jobs in der Gastro oder auch in Supermärkten, die zuverlässig zahlen und wo man sein Geld bekommt, auch wenn man mal eine Woche krank ist.
Was für ein Arbeitsvertrag soll das sein, der in Teilzeit regelt, dass sie nur Geld für angeforderte Stunden bekommt? also nach dem Arbeitsvertrag fragen und nachsehen.
hat sie überhaupt schon mal Stundenabrechnungen/Lohnabrechnungen bekommen, wird darauf ersichtlich, ob Krankenversicherungsbeiträge und Einkommenssteuerbeiträge abgeführt werden? Daraus ergibt sich die Frage, wie und in welcher Form ist die "Freundin" krankenversichert? (Stichwort Schwarzarbeit)
Danach könnte man die Frage deinerseits mal angehen.
Gastronomiebereich. Hm. Gesundheitszeugnis lag vor? Das Problem ist der mündliche Vertrag, der mehr Risiken birgt als Vorteile. Daher kann wohl auch die Frage ob eine Mindeststundenzahl pro Monat vereinbart war oder nicht wie nachgewiesen werden?
https://www.ra-poeppel.de/arbeitsrecht-lexikon/muendlicher-arbeitsvertrag/
Hier stehen die Rechte entsprechend aufgeschlüsselt in einem RA-Aufsatz. Und die Möglichkeit des letzten Absatzes ganz unten, Vorsicht vor Kosten.
Ganz ehrlich?
Den Arbeitgeber ansprechen, einen Arbeitsvertrag fordern und wenn er diesen verweigert, im Gastronomiebereich wird derartig viel Personal gesucht, da findet man schnell etwas neues.
Hallo, auf der lohnabrechnung sind Abzüge von Rentenversicherung und Krankenkasse ersichtlich
Arbeitsvertrag hat sie nicht bekommen.