Wie soll ich die aufgesuchten Arbeitstage bei der Steuererklärung eingeben?
Hallo,
meine Frau hat ein Auto, mit dem ich auch 12 Km zur Arbeit fahre. Wenn ich das Auto habe, geht sie zu Fuß 20 Minuten zu ihrer Arbeit. Also wir teilen das Auto. Die Frage, wie soll ich unsere aufgesuchten Arbeitstage bei der Steuererklärung eingeben wegen der Fahrtkosten? Wie gesagt, nicht an allen Tagen hat sie und habe ich das Auto. Sie hat insgesamt 255 aufgesuchte Arbeitstage und ich insgesamt 157, soll ich einfach so eintragen oder besser rechnen, an wie vielen Tagen jeder von uns das Auto hatte und dann diese Tage mit Auto eintragen?
Danke
3 Antworten
Für derartige Webungskosten gibt es eine Entfernungspauschale. Grundsätzlich ist es daher egal, wie ihr euren Arbeitsplatz erreicht, außer es würden dadurch Kosten von mehr als 4.500 € entstehen. Ein höherer Betrag wird nur bei Nutzung eines eigenen oder eines zur Nutzung zur Verfügung gestellten Kraftwagen anerkann, § 9 Abs.1 Nr. 4 Einkommensteuergesetz.
Die Tage an denen ihr *irgendwie* zur Arbeit gekommen seit, tragt ihr erstmal prinzipiell ein. Ob man gelaufen ist oder mit dem eigenen Auto gefahren ist, ist nur dahingehend von Bedeutung, dass es für das eigene Auto keinen Höchstbetrag gibt. Dieser beträgt 4.500 € im Jahr. Bei 255 Arbeitstagen müsste man also einen Arbeitsweg von 58 km haben damit man diesen erreicht, bei 157 Tagen 95 km. Da ihr keinen solchen langen Arbeitsweg hat, hat es steuerlich keine Auswirkung wer an welchem Tag mit dem Auto gefahren ist. Nimm also einfach einen plausiblen Wert der hinkommen könnte.
Nein. Auf der Anlage N bei den Werbungskosten - das Stichwort ist “Entfernungspauschale”
Das ist zu viel. Nach dem Berechnen von 0,30, bei meiner Frau 153 Euro und bei mir 565 Euro. Oder darf ich wirklich 1200 Euro da eingeben?
Welche Zeile genau willst du gerade ausfüllen? Das Formular fragt *nur* nach den Tagen. Die Berechnung nimmt das Finanzamt vor
Die Eintragungen zur Entfernungspauschale haben mehrere Möglichkeiten.
In der ersten Möglichkeit (1. Angabe) trägst du für die Tage die km ein, an denen deine Frau mit dem Auto gefahren ist bei "davon mit eigenem oder zur Nutzung überlassenem PKW zurückgelegt"
Für die Tage, wo deine Frau nicht mit dem Auto zur Arbeit gefahren bist, trägst du als 2. Möglichkeit (2. Angabe) die km dann bei "davon mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Motorrad, Fahrrad oder Ähnlichem, als Fußgänger und / oder als Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft zurückgelegt" ein.
Das geht leider nicht. Es kommt: Die Summe der mit Pkw und / oder Sammelbeförderung und / oder öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegten Strecken ist höher als die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet in km
Für meine Frau.
aufgesuchte Tage 255
einfache Entfernung in Kilometern: 2
davon mit eigenem oder zur Nutzung überlassenem PKW zurückgelegt: 236
davon als Fußgänger: 274
die Entfernung PRO TAG eingeben wahrscheinlich und nicht gesamt. Das heißt, deine Idee ist falsch. So können sie nicht wissen, wie viel km wir separat gefahren sind.
Du sollst nicht die Tage eintragen bei den Verkehrsmitteln, sondern die einfachen Kilometer.
In deinem Fall:
Erste Abgabe:
X Autotage, einfache Entfernung 2 km, davon mit dem eigenen Auto 2 km
Zweite Abgabe:
Y Tage ohne Auto, einfache Entfernung 2 km, davon zu Fuß 2 km.
Das sind 236 km, 274 km, Kilometer, nicht die Tage. Aber wie du es sagst, ich soll es angeben, so wissen sie beim Finanzamt nicht, an wie viele Tagen ich das Auto hatte und meine Frau auch. Das war meine Frage. ich hatte das Auto 157 mal und meine Frau 98 mal im 2023, wie sollen sie das wissen, damit sie richtig rechnen? Das war meine Frage.
Meinst du weitere Daten hinzufügen, dann aufgesucht an Tagen: 98
einfache Entfernung in Kilometern: 2 km
Als Fußgänger: 2 km
Genau. Deswegen habe ich ja geschrieben 2. Angabe.
In der 1. Abgabe zählst du nur die Tage auf, die das Auto verwendet wird und dann jeweils mit 2 km.
Ok, also unsere Arbeitstage eintragen. Aber welchen Wert soll ich nehmen und wohin eintragen? meinst du bei der Mobilitätsprämie?