Wie sieht es hier steuerlich aus?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nochmals zur Klarstellung des Sachverhalts: Du kaufst Ware in Belgien, diese gelangt physisch zu Dir, dann verkaufst Du sie weiter nach z. B. Italien.

Ankauf der Ware ist ein igE, dieser ist ustpflichtig, § 1a UStG, aber die Erwerbsteuer kannst Du als Vorsteuer abziehen, § 15 Abs. 1 Nr. 3 UStG. Das wäre in der Voranmeldung auch getrennt auszuweisen.

Verkauf der Ware ist bei Vorliegen aller Voraussetzungen eine ustfreie igL. Hier sind nähere Informationen, was zu beachten ist: https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/uebersicht-alle-rechtsthemen/steuerrecht/umsatzsteuer-international/checkliste-fuer-umsatzsteuerfreie-innerg-lieferungen-5195796

Wie erfasse ich den igE in meiner Buchhaltung? Habe sevdesk als Software. Einfach die Rechnung aus Belgien einscannen mit Versandnachweis und dann bei der Umsatzsteuervoranmeldung einreichen? Und wie genau zahle ich dann die Steuern (oder ist Vorsteuerabzug möglich?)

Es gibt für den igE normalerweise ein eigenes Konto (bzw. mehrere je nach ustlicher Behandlung), da wird die USt entsprechend abgewickelt. Die separaten Konten dienen dazu, den igE korrekt in die USt-VA zu überstellen.
Wie das mit sevdesk funktioniert, kann ich nicht sagen.

Weitere Detailfragen sollte Dein Steuerberater eigentlich beantworten können. Er mag auch gern erklären, weshalb sich der dt. Unternehmer in Belgien registrieren lassen muss. Vielleicht habe ich ja auch noch etwas übersehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Diplom-Finanzwirt, Betriebsprüfer seit >20J.

cxward88 
Beitragsersteller
 11.09.2024, 19:58

Vielen Dank, bin dir sehr dankbar für deine Antwort!

Nochmals zur Klarstellung des Sachverhalts: Du kaufst Ware in Belgien, diese gelangt physisch zu Dir, dann verkaufst Du sie weiter nach z. B. Italien.

Korrekt. Woher der Belge seine Ware her hat, weiß ich leider nicht, falls das überhaupt wichtig ist.

Ankauf der Ware ist ein igE, dieser ist ustpflichtig

Okay, d.h. hier einfach nur Ust-Voranmedung korrekt machen, Umsatzsteuer und Vorsteuer getrennt ausweisen. Mehr nicht?

Ein Nachweis durch das Doppel der Rechnung und durch eine Gelangensbestätigung

Zur Buchhaltung igL: Rechnung enthält beide Ust-IDNr., die des Käufers sollte ich sicherheitshalber prüfen, Verweis auf Umsatzsteuerfreiheit gemäß Paragr. 4 1b. Ich mache quartalsweise eine ZM per Elster. Und Gelangensbestätigung lasse ich ausfüllen bei Beförderung oder bewahre den Liefernachweis von DHL auf bei Versendung?

Was ein Doppel der Rechnung ist, weiß ich leider nicht, brauche ich das? Eigenes Konto für egL ist nicht verpflichtend oder?

Vielleicht habe ich ja auch noch etwas übersehen.

Ich denke nicht. Glaube mein Steuerberater hat mich falsch verstanden.

kegus  12.09.2024, 09:07
@cxward88
Okay, d.h. hier einfach nur Ust-Voranmedung korrekt machen, Umsatzsteuer und Vorsteuer getrennt ausweisen. Mehr nicht?

Korrekt.

Ein Rechnungsdoppel ist einfach eine zweite Ausfertigung der Rechnung. Die solltest Du ja sowieso als Beleg aufbewahren.

Zur Gelangensbestätigung findest Du hier mehr: https://www.haufe.de/finance/buchfuehrung-kontierung/innergemeinschaftlicher-warenverkehr-gelangensbestaetigung_186_268606.html

Ein eigenes Konto für die igL ist ebenso hilfreich wie für den igE. Ein Muss ist beides nicht, sofern alles korrekt abgerechnet wird. Man behält nur besser den Überblick, wenn man es getrennt erfasst, weil man es eben auch entsprechend in den Voranmeldungen deklarieren sollte.

cxward88 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 09:48
@kegus
Zur Buchhaltung igL: Rechnung enthält beide Ust-IDNr., die des Käufers sollte ich sicherheitshalber prüfen, Verweis auf Umsatzsteuerfreiheit gemäß Paragr. 4 1b. Ich mache quartalsweise eine ZM per Elster. Und Gelangensbestätigung lasse ich ausfüllen bei Beförderung oder bewahre den Liefernachweis von DHL auf bei Versendung?

Ich gehe mal davon aus, dass das stimmt, da du das nicht mehr angesprochen hast.

Besten Dank für deine ausführlichen Antworten! Ich weiß das wirklich zu schätzen.

cxward88 
Beitragsersteller
 12.09.2024, 16:21
@kegus

Mein Steuerberater ist nicht auf Warenlieferungen in der EU spezialisiert, meint aber, es sei hochkomplex und dass das einen riesigen Rattenschwanz hinter sich zieht.

Der Belge, von dem ich ankaufe, kauft seine Schuhe aus der ganzen EU an und verschickt sie von Zuhause (aus Belgien) zu mir nach Deutschland.

Und ich schicke sie irgendwann, wenn sich zufällig jemand findet, es nach Italien/Ungarn/Polen an ein Sneakergeschäft oder Konsignation in Luxemburg.

Meines Erachtens sollte das nicht kompliziert sein, ich brauche keine steuerliche Registrierung außer in Dtl. und habe jeweils überschaubare igE und igL. Aber ich bin ja kein Steuerberater oder Experte.

kegus  13.09.2024, 20:22
@cxward88

ok, das Konsignationslager ist hier in der Tat noch einmal ein Sonderfall, das sprengt aber ein wenig den Rahmen, Dich safe zu beraten, das kann und will hier keiner leisten - ggf. einen anderen Steuerberater suchen, der sich mit so was auskennt? (ich weiß, ist nicht eben einfach)

für die normalen An- und Verkäufe im Gemeinschaftsgebiet sollte das alles kein Problem sein

cxward88 
Beitragsersteller
 14.09.2024, 12:59
@kegus

Okay trotzdem vielen Dank!

Falls du dich hierzu noch äußern möchtest: Ist es riskant, im Ausland auf einer Sneakermesse schwarz zu verkaufen (alles bar, aber wird dann auf Konto eingezahlt)? Wird man kontrolliert?

Ich würde es gerne alles rechtssicher machen, aber bräuchte Gewerbe im Ausland wahrscheinlich…