Wie lange darf ein Gericht eine Antwort hinauszögern?

2 Antworten

Acht Monate sind schon sehr lang.

Mein Vorschlag wäre, daß Du Dich an die Vebraucherzentrale wendest oder an einen Anwalt.

(Vorl. Hinweis in eigener Sache: manche kennen mich vielleicht noch unter dem Benutzernamen: "Agamemnon712".)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

wiki01  27.09.2024, 14:37

Wieso bist du nicht mehr unter Agamemnon712 aktiv? Gerne unter PN.

Es gibt die Möglichkeit der Untätigkeitsbeschwerde, oder der Untätigkeitsklage.

Bei der Klage ist folgendes zu beachten:

Zitat: "Sie existiert nur in drei Rechtsgebieten des Verwaltungsrechts, nämlich in der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), dem Sozialgerichtsgesetz (SGG) und in der Finanzgerichtsordnung (FGO).

Zitat Ende.

Quelle Wikipedia.


Goonj 
Beitragsersteller
 27.09.2024, 12:39

Und was soll das heißen?

Ich habe zivilrechtliche ansprüche

wiki01  27.09.2024, 12:49
@Goonj

Das heißt, dass der Weg der Klage für dich nicht möglich ist, wohl aber der Weg der Beschwerde