Wie lange Beschwerdefrist bei Beschluss ohne Rechtsmittelbelehrung in Strafverfahren?
Ergeht ein Beschluss in Zivilsachen ohne Rechtsmittelbelehrung kann man hiergegen innerhalb eines Jahres eine Beschwerde einlegen.
Am 22.03.24 habe ich von einem Amtsgericht in einem Strafverfahren einen Beschluss wg. Gutachten erhalten. Hier ist keine Rechtsmittelbelehrung angegeben.
Wie lange kann ich hiergegen eine Beschwerde einreichen?
Was denn jetzt?
Zivilklage oder Strafverfahren?
Verhandlung oder "nur" Schriftlage?
Strafverfahren im schriftlichen Vorverfahren, wo Hauptverfahren noch nicht eingeleitet wurde
Da steht auf dem Formular IMMER ein Belehrungstext.
Im Beschluss war keine Beschwerdebelehrung
Was für ein Beschluss ohne Verhandlung?!
Beschluss vor Verhandlung hinsichtlich Erstellung eines medizinischen Gutachtens, was ich anfechten will
2 Antworten
Beschwerde gegen eine fehlende Belehrung ist nicht möglich. Der Beschluss entfaltet, auch wenn er ohne Rechtsbehelfsbelehrung ergangen ist, dennoch regulär seine Wirkung, wenn er sonst rechtsfehlerfrei ist. Bei ausgebliebender Belehrung über Rechtsmittel bzw. Rechtsmittelfristen, kann von dir aber die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragt werden (§ 44 2 StPO).
LG
Wenn keine Frist genannt ist, kann die sogenannte einfache Beschwerde eingelegt werden, diese ist - im Gegensatz zur sofortigen Beschwerde - nicht an eine ausdrückliche Frist gebunden.