Wie läuft sowas ab?

4 Antworten

jugendknast?

Das kommt auf die individuellen Umstände des Einzelfalls an. Jugendstrafe soll nur verhängt werden, wenn Erziehungsmaßregeln und Zuchtmitteln voraussichtlich nicht mehr dazu führen würden, dass künftige Straftaten des Jugendlichen verhindert werden.

Sofern bei der ersten Verurteilung nicht bereits Jugendarrest verhängt wurde, wäre dieses Zuchtmittel bei der zweiten Verurteilung realistisch zu erwarten.

Wird man solange bis die Urteil klar wird ins u-Haft gesteckt?

Nein. Erstens müsste erst einmal ein Haftgrund vorliegen, zweitens sind die Hürden bei Jugendlichen sowieso noch einmal höher. Untersuchungshaft ist bei einem BtM-Delikt, welches durch einen Jugendlichen begangen wurde, regelmäßig weder erforderlich noch verhältnismäßig (§ 72 JGG).

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

Nilanima 
Beitragsersteller
 21.09.2024, 18:33

Ich danke dir vielmals für deine hilfreichen Beitrag!

Du wirst vermutlich härter bestraft als beim letzten Mal.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

wiederholungstäter werden immer schärfer und solange bestraft, bis sie es gelernt haben, dass sich straftaten auf dauer nicht "lohnen"

Keine U haft

Beim 2ten mal wahrscheinlich ein paar Wochen Jugend Arrest

Mit sehr viel Glück nochmal sozial Stunden