Wie läuft sowas ab?
Wenn man als Minderjährige schon wegen Drogenhandel/Besitz ..usw vor Gericht war und nochmal bei gleiche Sache erwischt wird
und nochmal vor Gericht ist was könnte dann passieren?
jugendknast? Oder dauert so ein Gericht Handlung ? Wird man solange bis die Urteil klar wird ins u-Haft gesteckt?
4 Antworten
jugendknast?
Das kommt auf die individuellen Umstände des Einzelfalls an. Jugendstrafe soll nur verhängt werden, wenn Erziehungsmaßregeln und Zuchtmitteln voraussichtlich nicht mehr dazu führen würden, dass künftige Straftaten des Jugendlichen verhindert werden.
Sofern bei der ersten Verurteilung nicht bereits Jugendarrest verhängt wurde, wäre dieses Zuchtmittel bei der zweiten Verurteilung realistisch zu erwarten.
Wird man solange bis die Urteil klar wird ins u-Haft gesteckt?
Nein. Erstens müsste erst einmal ein Haftgrund vorliegen, zweitens sind die Hürden bei Jugendlichen sowieso noch einmal höher. Untersuchungshaft ist bei einem BtM-Delikt, welches durch einen Jugendlichen begangen wurde, regelmäßig weder erforderlich noch verhältnismäßig (§ 72 JGG).
LG
Du wirst vermutlich härter bestraft als beim letzten Mal.
wiederholungstäter werden immer schärfer und solange bestraft, bis sie es gelernt haben, dass sich straftaten auf dauer nicht "lohnen"
Keine U haft
Beim 2ten mal wahrscheinlich ein paar Wochen Jugend Arrest
Mit sehr viel Glück nochmal sozial Stunden