Wie kann man herausfinden, ob einem Kind die Reise ins Ausland verboten ist?
Das Jugendamt leistet uns Familienhilfe. Sie gehen davon aus, dass das Wohl des Kindes gefährdet ist.
Sie wollen einen Elternteil in einer Einrichtung für Mutter und Kind unterbringen.
Bedeutet das, dass für unser Kind bereits ein Reiseverbot ins Ausland besteht? Sollte das Jugendamt die Eltern informieren, wenn ein solches Verbot besteht?
2 Antworten
Das Jugendamt kann kein Ausreiseverbot verhängen - das kann nur das Familiengericht. Und Beschlüsse des Familiengerichts werden euch definitiv zugestellt und in der Regel fasst das Familiengericht sowieso keine Beschlüsse ohne persönliche Anhörung.
Fuer Reisen eines minderjaehrigen Kindes wird das Einverstaednis der Eltern benoetigt. Ansonsten kann das Kind reisen wohin es moechte. Warum sollte man ein Kind am Reisen hindern? Eher wird ein Kind in Obhut genommen und/oder den Eltern das Sorgerecht abgesprochen. Ohne Sorgerecht, keine Reise mit Kind. Eine Benachrichtigung darueber entfaellt logischerweise.
Selbst die Unterbringung von Mutter und Kind in eine Einrichtung unterliegt keinem Reiseverbot. Wer das Sorgerecht hat, hat somit auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht fuer das Kind.