Wie ist bei einer Pfändung, wenn der Schuldner keine Wohnung hat, sondern nur eine Postadresse, und nicht im Mietvertrag steht?
Wollte einmal wissen wie es sich bei einer Pfändung verhält, wenn der Schuldner keine Wohnung hat, sondern nur eine Postadresse und nicht im Mietvertrag steht.
Wird dann die Wohnung gepfändet, wo die Post hingeht?
5 Antworten
Nein, natürlich nicht. Gepfändet werden nur Dinge, die dem Schuldner als dessen Privatvermögen nachzuweisen sind und auch da gibt es gewisse Regelungen was pfändbar ist und was nicht.
Wenn man eine Wohnadresse als Postadresse hat, wohnt man im Allgemeinen auch da.
Der Rest läßt sich pauschal nicht beantworten, sondern ist einzelfallabhängig.
Wohnungungen selbst können nur gepfändet werden wenn der Schuldner als Eigentümer im Grundbuch steht, Bei Dingen in der Wohnung kann nichts gepfändet werden was jemand anders glaubhaft als dessen Eigentum bezeichnet.
Wenn der Gerichtsvollzieher die Adresse bekommt, muß er ja annehmen, es ist seine Wohnung!
man versucht, den Schuldner dort anzutreffen
dann würde man schauen, ob er denn persönliche Gegenstände dort hat
Das ist richtig und falsch zugleich.