Wie beweist der Zoll Schwarzarbeit?

4 Antworten

"Der Chef ist mein Freund und deswegen mache ich das."

Solange beide nicht verheiratet sind, muss ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis gemeldet werden. Selbst bei Verheiraten wird das mittlerweile auch nur noch argwöhnisch nicht verfolgt.

Aber sagen wir mal, ein Handwerker geht „privat“ zu jemanden um für ihn was zuhause zu machen und der Nachbar ruft den Zoll auf Verdacht für „Schwarzarbeit“ und der Zoll kommt zum kontrollieren.

Privat gibt es in diesem Sinne nicht! Höchstens im Rahmen der NAchbarschaftshilfe wäre eine Übernahme von Arbeiten in geringem Umfang ohne Geld oder nur mit derart geringen Beträgen für die niemals ein normaler Mensch das machen würde akzeptiert. Der Beleg ist nicht immer einfach und durch die belastete PArtei zu erbringen.

Wie wollen die nachweisen, dass der Handwerker nicht wirklich mit der Person befreundet ist und auch beweisen kann, dass die Person kein Geld oder sowas bekommt? Der Handwerker kann ja einfach sagen „Das ist mein Freund und ich bekomme nichts dafür.“

Hier wird viel mit Anscheinsbeweis gearbeitet. Wenn ein ganzes Haus saniert wird, ist es kaum zu Vermitteln, dass dies aus Gefälligkeit geschieht. Letztlich sprechen auch wirtschaftliche Zwänge dagegen, denn es fällen letzlich aus Kosten für den Arbeiter an und dieser muss seinen Lebensunterhalt bestreiten.

Wie wollen die es beweisen? Bei Baustellen oder Läden geht das ja schlecht.

Im gewerblichen Bereich ist es eigentlich nie zu vermitteln, da es nur gegen Entgelt erwartet werden kann. Hier spielt wohl auch der Brancenschlüssel des Gewerbetreibenden eine gewichtige Rolle...

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Na ja, das geht oft recht einfach.

Beobachten, Finanzauskunft, Zeugenaussagen, Aufzeichnungen.

Aber sagen wir mal ein Handwerker geht „Privat“ zu jemanden um Für ihn was zuhause zu machen und der Nachbar ruft den Zoll auf Verdacht für „Schwarzarbeit“ und der Zoll kommt zum kontrollieren.

da wird kein Zoll vorbeikommen, ausserdem darf man Nachbarschaftshilfe leisten und bis zu einer bestimmten Summe darf man sogar Geld nehmen.

Zoll online - Fragen und Antworten - Was ist mit der Nachbarschaftshilfe oder wenn mir jemand aus Gefälligkeit hilft? Ist eine geringe Entlohnung bereits Schwarzarbeit?

Finanzamt holt sich in der Regel dann sämtliche Bankinformationen bei solchen Ermittlungen. Kaum ein Schwarzarbeiter kann es durchziehen alles nur bar zu machen und keinerlei Einzahlungen zu tätigen etc.


Anonym928381 
Beitragsersteller
 15.09.2024, 21:14

Aber mit dem Geld was der Schwarzarbeiter holt kann er doch die ganze Zeit z.b fürs Tanken,essen,einkaufen ausgeben ohne das es jemanden auffällt