Widerstand geg. Vollstreckungsbeamte aber psychisch krank...Chance auf Schuldunfähigkeit?!?

4 Antworten

Ganz ohne wird die Sache nicht abgehen, ggf. auch Auflagen sich zu therapieren und den Alkohol sein zu lassen. Ich finde es nimmt ziemlich überhand und finde es nicht in Ordnung sich immer hinter seiner Erkrankung zu verstecken. Ich denke mal die beiden wissen, wie sie unter Alkohol reagieren, da fängt für mich die Schuld da an, wo sie anfangen zu trinken, daran können sie sich sicher noch erinnern!

Versetzt Euch mal in die Lage der Rettungskräfte und Polizei!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

SiCkGIrL96 
Beitragsersteller
 29.08.2024, 21:50

Ja ich gebe dir Teils Recht Alkohol kann durchaus ein triggender Faktor sein, bei bestehend psychischen Erkrankungen.

Ist Person A ebenfalls bewusst. Allerdings war der Auslöser die Berührungen fremder Personen in einem dissoziativen Zustand. Sprich man hätte auf Verzicht von Alkohol definitiv natürlich die Gefahr in eine Dis zu fallen verringern können. Doch klar ist diese Situation muss für jeden Beteiligten schrecklich gewesen sein.

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PolluxPM  29.08.2024, 23:23
@SiCkGIrL96

Wurde denn bei beiden die Blutalkoholkonzentration festgestellt?

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PolluxPM  29.08.2024, 23:27
@SiCkGIrL96

Und Alkohol sollte völlig Tabu sein, das wissen A und B auch würde ich meinen! Sofern aufgrund einer BAK größer als 2,2 oder mehr Promille eine Schuldunfähigkeit vorliegt, bleibt noch die Rauschtat, Strafe ist die gleiche, nur fürs betrinken!

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SiCkGIrL96 
Beitragsersteller
 30.08.2024, 01:46
@PolluxPM

Okay verstehe glaube aber nicht das die Promille so hoch war, müsste ich nochmal erfragen

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wenn die Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen festgestellt wird , wird nach § 20 StGB freigesprochen.

Die Folge ist der Maßregelvollzug nach § 63 StGB:

"...Hat jemand eine rechtswidrige Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20) oder der verminderten Schuldfähigkeit (§ 21) begangen, so ordnet das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an..."


SiCkGIrL96 
Beitragsersteller
 29.08.2024, 22:01

Vielen Dank für die ausführliche Information. Psychiatrisches Krankenhaus heißt in dem Fall aber dann nicht Forensik, wissen Sie das?! Person A befürchtet nämlich dies und hat wahnsinnige Angst. Ich habe bereits eh zu einen Anwalt geraten, doch deren finanzielle Situation ist leider nun ja schwierig. Ja ich denke die ganze Situation ist mehr als heikel..

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Bergfex49  30.08.2024, 16:18
@SiCkGIrL96

falls Alkohol der ausschlaggebende Punkt war, also eine Abhängigkeit insoweit bestand, kann auch ein Aufenthalt in einer Entziehungsanstalt angeordnet werden nach § 64 StGB, das ist im Gegensatz zum 63 das "mildere" Mittel.

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Darüber entschieden Gutachter ...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

**Krank** bedeutet nicht grundsätzlich schuldunfähig. Ob dem tatsächlich so ist entscheiden letztendlich Gutachten.


SiCkGIrL96 
Beitragsersteller
 29.08.2024, 22:01

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Und ja das habe ich mir tatsächlich auch schon gedacht, ebenfalls wie Person A. Schwierig ist es natürlich gerade wie sie sich dazu äußern soll da aufgrund der Dissoziation kaum Erinnerungen bestehen an den Vorfall. Wie oder wo kann sie denn ein psychologisches Gutachten erstellen lassen oder wird das dann über das Gericht gestellt?!

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PolluxPM  29.08.2024, 23:22
@SiCkGIrL96

Alle anderen erinnern sich, als Beschuldigter muss man sich nicht äußern. Die Frage ist wird das Gericht glauben, das jede Erinnerung fehlt. Kann letztlich eine Schutzbehauptung sein.

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