Wer zuständig für lohnzahlung?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
in den ersten 4 Wochen 

besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Das übernimmt dann die Krankenkasse.

Ab der 5. Woche (was hier der Fall ist!) wird der Lohn für bis zu 6 Wochen vom Arbeitgeber weiter gezahlt, danach übernimmt die Krankenkasse.