,,Wer während der Fahrt einen Burger isst oder einen Kakao trinkt verstößt gegen die STVO!" - Warum behauptet man solch einen Schwachsinn?

7 Antworten

Weil es nicht vollständig Schwachsinn ist. Nur weil etwas nicht verboten ist, ist es nicht automatisch immer erlaubt.

Gleichwohl ergibt sich aus der Vorschrift von § 1 StVO, dass die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht erfordert. Darüber hinaus müssen alle Verkehrsteilnehmer sich so verhalten, dass kein anderer gefährdet oder sogar geschädigt wird.Hieraus ergibt sich, dass Fahrer konzentriert Autofahren müssen und möglichst keine Ablenkungen zulassen dürfen. Hierzu kann unter Umständen auch das Essen am Steuer gehören. Das gilt vor allem dann, wenn er deshalb nur eine Hand frei hat. Autofahrer müssen dann nach § 49 Abs. 1 StVO, § 24 StVG, 1 BKat mit einem Bußgeld rechnen

Natürlich ist es kein Schwachsinn. Essen und Trinken kann eine Ablenkung sein. Ob ich eine selbst gemachte Käsestulle essen oder einen Burger, das kann einen Unterschied machen, denn jeder weiß, dass sich ein Burger kaum einhändig essen lässt.

Und wenn nach deinem Unfall der McDoof in deinem verletzten Gesicht klebt, dann wird man dieses Geschehen in die Rekonstruktion aufnehmen. Wie kulturlos ist es denn sich die 10 min zum Essen zu verwehren am Parkplatz?

Das würde nur für den Fahrer gelten. Der hat sich voll verantwortungsbewusst auf den Verkehr einzustellen.

Stimmt aber tatsächlich. Denn man darf während der Fahrt keine Tätigkeit ausüben mit einer anderen Hand.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Menschlichkeit ist mein persönlicher Grundsatz!

Wird sich spätestens rächen, wenn bei einem Unfall nachgewiesen werden kann, das der Fahrer abgelenkt war! Auch wenn man unschuldig ist, wird die gegnerische Versicherung mit ihrem Heer an Anwälten dafür Sorge tragen, das man zur Kasse gebeten wird!