Wer hat Recht (Fahrrad oder Auto)?

5 Antworten

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Schmalere Straße, wo wegen parkenden PKW auf der Gegenspur, nur noch knapp mehr als eine Autospur übrig bleibt?

Und dann Gegenverkehr, in Form eines PKW, der dort nachträglich reindrängelt, und direkt auf der eigenen! Seite auf einen zu fährt?

Das erlebt man leider viel zu oft. In einfachen Fällen, wenn möglich, mach ich halt Platz. Wenn das praktisch trotzdem nicht reicht, halt ich auch schon mal einfach an, und frage, was das jetzt werden soll. Sich so gegenüber stehend. Das bringt auf jeden Fall die Sicherheit, dass man nicht mit Minimalabstand seitlich ein schnelles Auto an sich vorbeiziehen hat.

Ja, klar, Leute die so fahren, regen sich natürlich besonders gern darüber auf, wenn man sie nicht lässt. Die haben ja offensichtlich vorher schon eine merkwürdige Vorstellung von der STVO. Wohl in der Art, dem Stärksten ist am meisten Vorfahrt zu gewähren.

Kleiner Trost: Solche Leute kicken sich irgendwann selbst mal, in einer Verkehrssituation in Unfallabseits, hoffentlich ohne Beteiligung Anderer, z.B. weil da die Kurve einfach nicht dem Auto folgen wollte.


Litschi2405 
Beitragsersteller
 22.09.2024, 20:41

Vielen Dank für deine freundliche und durchdachte Antwort! Du hast die Situation wirklich gut beschrieben. Ich stimme dir vollkommen zu, dass es oft frustrierend ist, wenn Autofahrer in solchen engen Straßenverhältnissen nicht aufpassen. Deine Herangehensweise, in solchen Situationen einfach anzuhalten und nachzufragen, klingt sehr vernünftig und trägt definitiv zur Sicherheit bei.

Es ist beruhigend zu wissen, dass es auch andere gibt, die solche Probleme wahrnehmen und reflektiert damit umgehen. Ich schätze deinen Austausch und den respektvollen Ton in der Diskussion sehr.

Danke noch einmal!

Für Radfahrer gilt ein empfohlener Mindestabstand zum Fahrbahnrand von ca 80cm, bei längsparkenden Fahrzeugen sogar 1m - 1,20 (Dooringzone).

Du musst und solltest nicht direkt am Rand fahren. Du darfst auch etwas mittiger auf deiner Spur fahren, um die Sicherheitsabstände einzuhalten.


Litschi2405 
Beitragsersteller
 22.09.2024, 20:42

Vielen Dank für deine hilfreiche und sachliche Antwort! Ich wusste zwar, dass Radfahrer nicht direkt am Rand fahren müssen, aber der empfohlene Mindestabstand und die Dooringzone waren mir so detailliert nicht bewusst. Deine Erklärung gibt mir das nötige Selbstvertrauen, in solchen Situationen meinen Platz auf der Straße zu behaupten – für meine eigene Sicherheit.

Es ist schön, Unterstützung von jemandem zu bekommen, der das Thema ebenfalls ernst nimmt. Danke, dass du dir die Zeit genommen hast, das so klar zu erläutern!

Wenn die Straße breit genug war, dass das Auto gefahrlos hätte weiterfahren können, hättest du Unrecht. Es gilt das Rechtsfahrgebot.

Niemand außer dir war vor Ort und kann das beurteilen.

Aus deiner Beschreibung lese ich aber heraus, dass die Straße eigentlich breit genug wäre, du aber in der Mitte gefahren bist, weil du meinst, das Recht dazu gehabt zu haben. Halte ich für unnötig und wüsste nicht, auf welches Recht du dich dabei berufen möchtest. In diesem Fall müsste jemand dich auf deinen Fehler hinweisen.


Litschi2405 
Beitragsersteller
 22.09.2024, 14:02

Danke für deine Antwort. Kann sein, dass ich die Situation bisschen schlecht beschrieben habe. Was ich meinte ist, dass das Auto auf meine Spur gewechselt ist und ich darf ja in meiner eigenen Spur in der Mitte fahren, also nicht auf der Mitte der Straße. Sie ist mir also entgegen gefahren. Und ich darf auch, wenn mir es zu heikel wird, weil sie sonst direkt hautnah neben mir vorbeifahren, was sie eigentlich auch nicht dürfen, das verhindern, indem ich in der Mitte fahre. Also was passiert ist: Ich fuhr auf meiner eigenen Spur und weil auf der anderen Spur Autos parkten, musste das gegenüberfahrende Auto auf meine wechseln, woraufhin wir uns gegenseitig blockierten, weil ich in der Mitte fuhr.

Bomberos911  22.09.2024, 14:46
@Litschi2405

Ja. Das habe ich verstanden. Es gilt trotzdem das Rechtsfahrgebot, heißt, du solltest auch innerhalb deiner Spur soweit wie möglich rechts fahren.

Wenn die Straße so eng war, dass eine Begegnung nicht gefahrlos möglich war, habe ich ein gewisses Verständnis für deine Aktion.

TamraElara  22.09.2024, 18:03
@Bomberos911

Ja und nein. Rechtsfahrgebot heißt nicht, dass Radler im Rinnstein fahren müssen. Davon abgesehen sollten Radler einen Mindestabstand zum Fahrbahnrand einhalten (80cm). Wird dieser Abstand nicht eingehalten und ein Fußgänger rennt dem Radler ins Rad, weil er nicht geschaut hat, bevor er die Fahrbahn betritt, gibt es für den Radler eine Teilschuld.

Bei längsparkenden Autos ist das ebenso geregelt. Hier liegt der empfohlene Mindestabstand sogar bei 1m bis 1,20m

Da sämtliche Abstandsgebote immer vom äußersten bis äußersten Rand zählen, müssen Radler bei schmalen Fahrbahnen also ohnehin eher mittig fahren.

80cm Abstand + 70-80cm Fahrradbreite - > Fahrbahnnutzung bis 1,60 Breite. (ohne längsparkende Fahrzeuge oder anderweitige Dinge am Fahrbahnrand)

Fahrbahnspurbreite innerorts im Schnitt ca 3m

Wer das Hindernis auf seiner Seite hat ist wartepflichtig. Und auf deinem Grabstein steht vlt mal: "... aber er hatte Vorfahrt !".

Mal von sämtlichen Regeln abgesehen: Im Verkehr Rücksicht aufeinander nehmen und auch mal Platz zu machen - gerade wenn du nicht mit einem Panzer unterwegs bist -, liegt dir anscheinend nicht so direkt.