Wer hat den Anspruch auf den namen einer internet domain?
Greetings and Salutations!
Ich stehe hier vor einem Problem und weiß einfach nicht mehr weiter.
Im Oktober 2022 habe ich ein Kleingewerbe angemeldet. Der Name des Unternehmens lautet "XXX - Vorname Nachname".
Nun habe ich versucht, eine Webseite mit dem Namen "XXX.de" anzumelden und musste feststellen, dass diese bereits existiert. Ganz am Ende der Webseite steht: "© 2023 XXX.de. Alle Rechte vorbehalten." Es handelt sich ebenfalls um einen Kleingewerbler.
Im DPMA wurde der Name "XXX" noch nicht registriert.
Hier grob zusammengefasst:
Mein Kleingewerbe vom 10.2022 mit dem Namen "XXX - Vorname Nachname". Gegnerisches Kleingewerbe(web): "© 2023 XXX.de. Alle Rechte vorbehalten."
Meine DPMA-Namensregistrierung: 11.2024. - ausstehend.
Es gibt keine Informationen darüber, wie der Name auf dem gegnerischen Gewerbeschein aussieht und wann er erstellt wurde. Auf der website steht auch nicht der name "XXX" im impressum steht allerdings "XXX.de"
Darf man bei einer Kleingewerbe anmeldung den namen "XXX.de" verwenden?
Ist eine DPMA-Registrierung sinnvoll?
Wer hat nun Ansprüche auf den Namen? Wenn ich es im DPMA eintragen lasse, muss der Inhaber der Domain den Namen ändern, wenn er/sie dazu aufgefordert wird?
Wer hat Recht auf den Markennamen "XXX" und den Domainnamen "XXX.de"?
Ich bedanke mich im Voraus für alle Informationen und die Hilfe von euch!
4 Antworten
Auf den Markennamen keine Ahnung, aber wenn man einen Markennamen schützen lässt, schützt man nicht eine Domain. Also würde ich sagen, Domain darf er haben, Namen nicht oderso ich übernehme keine Haftung
Im DPMA wurde der Name "XXX" noch nicht registriert.
Das spielt keine Rolle.
Wer hat nun Ansprüche auf den Namen?
Wenn er die Domain hat und ein berechtigtes Interesse daran (weil er so heißt), dann hast Du keinen Anspruch.
Wenn ich es im DPMA eintragen lasse, muss der Inhaber der Domain den Namen ändern, wenn er/sie dazu aufgefordert wird?
Nein. Entweder, weil er in einer anderen Nizzaklasse unterwegs ist. Oder weil er den Namen schon vor Dir genutzt hat. Auch ohne Markenanmeldung hat man nämlich einen gewissen Schutz.
Wofür gibt es dann das DPMA. Wenn man auch ohne geschützt ist?!?
Wofür gibt es dann das DPMA.
Das würde jetzt zu weit führen. Auf jeden Fall ist das Kapern einer vorhandenen Marke nicht zulässig. Der Markeninhaber könnte Deiner Eintragung jederzeit (nee, ich glaube, es gibt eine Frist) widersprechen.
Und wie sieht es aus, wenn ich den Namen bereits vor ihm verwendet habe? Mein Kleinunternehmen wurde unter demselben Namen registriert. Wie steht es da mit der Verwechslungsgefahr usw.? Alle Rechnungen wurden unter dem namen erstellt, bereits vor 2023. Ich habe bloß für keine eigene domain gezahlt.
Nein, bei Domains gilt grundsätzlich das Windhundprinzip.
Nimm halt eine andere TLD.
Auf das Urteil zum Thema "shell.de" wirst du dich gerade nicht berufen können.
Naja für Deutschland ist .de denke ich am besten. Außerdem will ich nicht das jemand die selbe Dienstleistung wie ich mit dem selben namen anbietet. Bei meiner Dienstleistung gibt es sehr viele schwarze Schafe, anhand der Webseite kann man sehen, dass es absolut unseriös ist. - Ich lege kein wert auf schlechte Bewertung. Man kann bis auf die Webseite nichts im Internet über das Geschäft finden.
Bei der Domain gilt: Wer zuerst kommt, malt zuerst.
Kannst versuchen ihm die Domain abzukaufen.
Wie würde man sowas preislich ausmachen? Aber auch wenn ich ihm/ihr die Domain abkaufe wirde er/sie mit ner anderen endung weiter machen...
Dieser Fall ist aber sicher kein Präzedenzfall für den hier beschriebenen Vorgang.
Korrekt, der FS wird hier keineswegs eine derart überragende Bekanntheit haben. Mein Kommentar war auch eher generell gemeint, der o. g. Fall ist tatsächlich sehr interessant und es gab auch meine ich vor ein paar Monaten eine kritische Auseinandersetzung mit diesem in der LTO.
Wenn mit Nizzaklasse seine Dienstleistungen gemeint sind, bieten wir beide 1 zu 1 dasselbe an.