Wer haftet, wenn Ware auf dem Versandweg kaputt geht?
Hallo. Habe Tassen verkauft (privat an privat). Bisher ist immer alles ganz angekommen, aber frage mich trotzdem wer eigentlich haftet, wenn die Ware auf dem Versandweg kaputt geht. Muss ich dem Käufer dann das Geld zurückgeben? Oder muss ich oder der Käufer sich dann an das Versandunternehmen wenden?
Noch eine Info: Hab in meinem Beitrag, wo ich die Sachen verkaufe, geschrieben dass ich nicht für kaputte Ware hafte, falls das was ändert.
4 Antworten
Gemäß § 447 BGB geht das Risiko mit der Übergabe an das Versandunternehmen an den Käufer über. Beim Verkauf zwischen Unternehmer und Verbraucher gilt das nicht. Aber beim Verkauf privat an privat trägt der Käufer das Versandrisiko.
Wenn die Ware durch die Schuld des Verkäufers beschädigt wird, weil er die Sache nicht ordentlich verpackt hat, hat der Käufer einen Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer.
Wird die Ware beim Versand beschädigt ohne dass den Verkäufer eine Schuld daran trifft, haftet das Versandunternehmen. Allerdings gegenüber dem Verkäufer, denn der hat in der Regel für den Versand bezahlt. Der Verkäufer kann den Anspruch gegen das Versandunternehmen aber an den Käufer abtreten.
Der Verkäufer trägt das Risiko, bis die Ware beim Käufer eintrifft.
In der Regel geht das Risiko auf den Käufer über, sobald die Ware an den Spediteur übergeben wird.
Oft schließen Versender eine Transportversicherung ab, um sich gegen Schäden abzusichern.
Der Spediteur kann haftbar gemacht werden, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
deutsches Bürgerlichen Gesetzbuch:
Grundregel (§ 447 BGB): Normalerweise geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
Ausnahme für Verbrauchsgüterkäufe (§ 474 Abs. 4 BGB): Bei einem Verbrauchsgüterkauf findet § 447 keine Anwendung. Das bedeutet, dass bei Verträgen zwischen einem Unternehmer als Verkäufer und einem Verbraucher als Käufer die Gefahr erst auf den Käufer übergeht, wenn er die Ware erhalten hat.
Der Grund für diese verbraucherfreundliche Regelung ist, dass der Verkäufer in der Regel besser in der Lage ist:
- Den Versandprozess zu kontrollieren
- Mit Speditionen zu verhandeln
- Sich gegen Transportrisiken zu versichern
Wenn du über DHL geschickt hast, und die Tassen unter 500€ wert waren – wovon ich ausgehe –, haftet DHL.
Wenn du einen anderen Paketdienstleister beauftragt hast, musst du da mal nachgucken.
Wenn Du von einem Händler kauftest der Händler bzw. das Transportunternehmen.
Der Verkäufer trägt das Risiko, bis die Ware beim Käufer eintrifft.
Bei Privaten? Wo hast du das denn her?