Wer haftet, wenn Ware auf dem Versandweg kaputt geht?

4 Antworten

Gemäß § 447 BGB geht das Risiko mit der Übergabe an das Versandunternehmen an den Käufer über. Beim Verkauf zwischen Unternehmer und Verbraucher gilt das nicht. Aber beim Verkauf privat an privat trägt der Käufer das Versandrisiko.

Wenn die Ware durch die Schuld des Verkäufers beschädigt wird, weil er die Sache nicht ordentlich verpackt hat, hat der Käufer einen Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer.

Wird die Ware beim Versand beschädigt ohne dass den Verkäufer eine Schuld daran trifft, haftet das Versandunternehmen. Allerdings gegenüber dem Verkäufer, denn der hat in der Regel für den Versand bezahlt. Der Verkäufer kann den Anspruch gegen das Versandunternehmen aber an den Käufer abtreten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufsmäßiger Jurist

Der Verkäufer trägt das Risiko, bis die Ware beim Käufer eintrifft.

In der Regel geht das Risiko auf den Käufer über, sobald die Ware an den Spediteur übergeben wird.

Oft schließen Versender eine Transportversicherung ab, um sich gegen Schäden abzusichern.

Der Spediteur kann haftbar gemacht werden, wenn ihm grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.


Hoegaard  12.09.2024, 14:18

Der Verkäufer trägt das Risiko, bis die Ware beim Käufer eintrifft.

Bei Privaten? Wo hast du das denn her?

davesiemens  12.09.2024, 14:43
@Hoegaard

deutsches Bürgerlichen Gesetzbuch:

Grundregel (§ 447 BGB): Normalerweise geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

Ausnahme für Verbrauchsgüterkäufe (§ 474 Abs. 4 BGB): Bei einem Verbrauchsgüterkauf findet § 447 keine Anwendung. Das bedeutet, dass bei Verträgen zwischen einem Unternehmer als Verkäufer und einem Verbraucher als Käufer die Gefahr erst auf den Käufer übergeht, wenn er die Ware erhalten hat.

Der Grund für diese verbraucherfreundliche Regelung ist, dass der Verkäufer in der Regel besser in der Lage ist:

  • Den Versandprozess zu kontrollieren
  • Mit Speditionen zu verhandeln
  • Sich gegen Transportrisiken zu versichern

Wenn du über DHL geschickt hast, und die Tassen unter 500€ wert waren – wovon ich ausgehe –, haftet DHL.

Wenn du einen anderen Paketdienstleister beauftragt hast, musst du da mal nachgucken.

Wenn Du von einem Händler kauftest der Händler bzw. das Transportunternehmen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.