Wer haftet, wenn eine Fundsache erneut verloren wird?

1 Antwort

Die Mieterin hätte, wenn sie wusste, dass das Armband dir gehört, dieses auch an dich übergeben müssen. Wenn du nicht anwesend gewesen bist, hätte sie es selbst verwahren oder ans Fundbüro abgeben müssen (§§ 966, 967 BGB). Eine Hinterlegung beim Vermieter ist rechtswidrig (vgl. MüKoBGB/Oechsler § 966 Rn. 2).

Da hier der Pflicht zur Verwahrung nicht nachgekommen wurde und auch keine Ablieferung an die zuständige Behörde stattfand, steht dir theoretisch Schadensersatz gegen die Finderin zu (§§ 966, 967, 968 BGB i. V. m. § 280 I 1 BGB).

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Umfassende Erfahrung mit Straf- & Wirtschaftsrecht

Meibu 
Beitragsersteller
 21.09.2024, 17:46

Danke Ruhrgur für die schnelle Antwort!

Die Finderin konnte nicht wissen, ob das Schmuckstück mir gehört, hat nur gedacht, dass es sein könnte. Die Küche wird von mehreren Personen benutzt und die Vermieter sind obendrein mit eigenem, immer besetztem Büro im Haus, während alle anderen nur sporadisch da sind. Wenn es irgendein Problem gibt, wendet man sich an die Verwalter/Vermieter. Ich hätte vermutlich ähnlich gehandelt ... übernehmen die nicht die Verantwortung, wenn sie die Fundsache zur Verwahrung annehmen?

ruhrgur  21.09.2024, 17:51
@Meibu

Im Zweifel wäre das Fundbüro zuständig gewesen, wenn die Eigentümerschaft der Fundsache nicht bekannt ist. Eine Mindermeinung nimmt zwar an, dass eine Übergabe – bspw. an einen Vermieter – möglich ist, dies entspricht aber weder meiner persönlichen noch der herrschenden Meinung (vgl. MüKoBGB ebd.).

Der Vermieter hat hier ebenfalls falsch gehandelt, da er die Fundsache angenommen und auch selbst nicht den Fund korrekt angezeigt hat. Entsprechend könnte er hier auch als Mitverursacher des Schadens in Anspruch genommen werden.