Wer haftet, wenn die Wachhunde den Dieb zerfleischt hat?

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Was passiert, wenn mein Hund einen Einbrecher beißt?

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Ausnahmefälle bei Einbrechern

Das Gesetz gilt auch für den Fall, dass ein Einbrecher auf dem Grundstück von dem Hund gebissen wird.

Auch dann muss der Halter zunächst für das Verhalten seines Vierbeiners haften und der Einbrecher hat grundsätzlich ein Recht auf Schadensersatz.

Doch wie bei allen juristischen Themen, kommt es immer auf die Einzelheiten der Situation an. Verschafft sich der Einbrecher zum Beispiel Eintritt in die verschlossene Wohnung und wird dort gebissen, kann ihn eine Mitschuld treffen. Auch Warnschilder werden vor Gericht unterschiedlich bewertet.

„Vorsicht, bissiger Hund“

Weist ein Schild beispielsweise ausdrücklich auf einen besonders aggressiven Hund hin, ist die Mitschuld des Einbrechers möglicherweise eingeschränkt.

Allgemein lässt sich aber sagen, dass ein Hundehalter auch trotz Warnschild für das Verhalten seines Hundes verantwortlich ist.

Schilder am Gartenzaun, die vor einem Hund auf dem Grundstück warnen, befreien den Halter vor Haftungsansprüchen im Schadensfall. So denken vermutlich viele Hundehalter. Doch ganz so einfach ist das nicht. Wer haftet wirklich, wenn der Hund zum Beispiel einen Einbrecher beißt?

Juristische Lage bei Hundebissen

Wer einen Hund hält, der muss sich stets der Gefahr bewusst sein, die von dem Tier ausgeht. Denn der Vierbeiner handele häufig nicht rational oder verantwortungsbewusst.

Im Fachjargon beschreibt der Begriff Gefährdungshaftung diese besondere Situation der Haftungspflicht. Der Begriff besagt, dass vom Hund eine erlaubte Gefahr ausgeht, die im Schadensfall vom Halter getragen werden muss.

Doch wie sieht das aus, wenn Du Hinweis- und Warnschilder am Gartenzaun anbringst, die ausdrücklich auf den freilaufenden Hund aufmerksam machen?

Warnschilder vor dem Hund können helfen

„Warnung vor dem Hund“ oder „Hier wache ich“ sind klassische Hinweisschilder, die in ganz Deutschland an Gartenzäunen zu finden sind. Sie alle sollen Besuchern verständlich machen, dass sich ein Hund auf dem Grundstück befindet und Vorsicht geboten ist.

https://www.deine-tierwelt.de/magazin/was-passiert-wenn-mein-hund-einen-einbrecher-beisst/

Woher ich das weiß:Recherche
 - (Tierschutz, Hundeerziehung, Hundehaltung)

Udavu  11.09.2024, 13:27

⭐Danke

Also unser Rechtskundelehrer sagte das der Einbrecher sowas mit in sein "Berufsrisiko" einplanen muss. Je nach Fall, Tat und Ort darf der Einbrecher oder ein Angehöriger zwar Klage einreichen, aber hier wird vorher entschieden ob sie rechtens ist (also berechtigt) oder dann im Gericht halt entschieden ob es verhältnismäßig war. Im Gegenzug kann auch der Hundehalter Schadensersatzklage einreichen wenn sein Hund dabei verletzt wurde. Es gibt hier bestimmte rechtliche Rahmen die zu beachten sind aber jeder Fall wird individuell nach Sachlage entschieden.


NoLies  10.09.2024, 11:51

Das ist falsch.

jww28  10.09.2024, 12:21
@NoLies

Wo steht das? Das Gesetz in Deutschland ist halt so,

  1. Jeder darf Klage einreichen - nur ob die angenommen wird wird individuell entschieden
  2. Das Gericht begutachtet und bewertet jeden Fall nach Sachlage, gesetzlichen Rahmen individuell
  3. Der gesetzliche Rahmen bedeutet das Rechtsgüter abgewogen werden in den Fall bestimmt die schwere des Einbruchs, die sachlage ob der Einbrecher wusste das da 12 Hunde warten (was bei 12 keinesfalls zu überhören oder übersehen sein sollte), die Örtlichkeit (abgeschlossener Raum oder Hof zb) über das Urteil was gefällt wird. Denn der Einbrecher kann es unter bestimmten Faktoren so mitverschulden so das der Hundehalter eben nicht blechen muss denn er hat sich selber bewusst in Gefahr begeben. Genauso kann es sein das ein schlecht gesichertes aussengelände dazu führt das der Hundehalter eben berechtigt verklagt wird.

Würde es mit der Gefährfungshaftung eines Autofahrers vergleichen, natürlich zahlt man bei Unfällen nur eben nicht wenn der Unfallgegner den Unfall bewusst provoziert zb durch schneiden und einer Vollbremsung wo der Unfall provoziert wird. Auch hier geht man dann nicht davon aus das der Auffahrende generell haftet.

NoLies  10.09.2024, 12:59
@jww28

Es ist verboten, Hunde scharfzumachen in DE. Da der Besitzer im oben genannten scenario absichtlich die Hunde scharf gemacht hat, haftet er voll und ganz, und macht sich zusätzlich noch strafbar.

jww28  10.09.2024, 13:28
@NoLies

Kommt drauf an wie 🤷‍♀️ auf mannschärfe darf nur die Polizei, zoll und Bundeswehr ausbilden aber als Privatmann darf der Schutzhundesport ja durchaus ausgeführt werden. Wie genau die aggressiv erzogen werden lässt der Fragesteller ja offen. Wenn illegal dann wird der Besitzer schon spass haben alle 12 steuerlich zu bezahlen. Je nach Stadt kommen für Hunde deren Gefährlichkeit erwiesen ist ja erhöhte Steuersätze zum tragen ich glaub persönlich auch nicht das das ein realistisches Szenario ist sondern auf die Simpsons Figur Mr Burns abzielt.

Ich bin zwar kein Jurist ,aber für die Handlungen eines Hundes haftet der Hundehalter.

Auch wenn bei einem im Grundstück oder im Haus jemand einbrechen sollte ,macht man sich Mitschuldig/Verantwortlich den Einbrecher abseits von Notwehrmassnahmen zu verletzten.

Notwehr setzt voraus das das eigene Leben oder das Leben anderer umstehenden Personen bspw mindestens einer weiteren Person die im Haus mit wohnt in den gerade eingebrochen wird (deutlich & bemerkbar) in Gefahr ist.

Ich hab es mir so gemerkt: egal was passiert, der Hund darf NIEMALS etwas tun. Außer bei dem Paragraf bezüglich der Notwehr, wenn das ganze verhältnismäßig ist - aber selbst da sind sich die Richter nicht einig. Heißt, wenn dir der Einbrecher ein Messer rein gerammt hat, dann könnte es sein, dass es akzeptabel ist, wenn der Hund eingreift. Wohlgemerkt, bloße Drohungen reichen nicht, man müsste schwer verletzt sein und selbst dann kommt es auf den Richter an. Schutzhunde zählen z.b auch bei der Polizei als Mittel zur Ausübung physischer Gewalt und damit sind sie beinahe mit Schusswaffen gleichgestellt. Damit könnte man es im übrigen ungefähr vergleichen, um der Verhältnismäßigkeit einen Maßstab zu verleihen... es gibt Hunde, die wurden als Held gefeiert, weil sie ihren Besitzer vor Übergriffe schützten.

https://www.vol.at/raubueberfall-in-dornbirn-hund-verteidigt-seine-besitzerin/3826385

Andere hingegen werden eingeschläfert ... so einig ist man sich da nicht.


Pingulini  10.09.2024, 15:24

Um meine eigenen Erfahrungen hinzuzufügen. Ich (w/27) bin hier oft ganz alleine mitten in der Einöde mit meinen Hunden... hier kommen Nachts diverse Leute, hatte schon versuchte Einbrüche oder welche die auf dem Gelände rum stöbern, auch nachts. Geklaut wurde schon vermehrt. Ich hüte mich davor, die hunde mitzunehmen, wenn ich nachsehen... die sind fest verschlossen im haus. Die meisten verschwinden zum glück eh, wenn jemand kommt. Und jedes mal denke ich mir, falls mich doch eines Tages jemand tot auffindet - gestorben, weil zu viel angst davor, die Hunde könnten beißen 😝